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Gericht der EU genehmigt Atomsubventionen

Das Gericht der Europäischen Union hat die Klagen Österreichs und Luxemburgs gegen die Subventionen für den neuen Atomreaktor Hinkley Point C abgewiesen. Das Gericht beruft sich auf die besondere Stellung der Atomkraft im Euratom-Vertrag. Wien, Luxemburg und Berlin drängen auf eine Änderung.

Der Hamburger Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy fordert, den Rechtsrahmen für die Förderung von Atomenergie an die Realität anzupassen. Greenpeace Energy kritisiert, dass diese immer noch auf dem Euratom-Vertrag aus dem Jahr 1957 basieren und seither kaum verändert wurden. „Euratom gewährt atomfreundlichen Regierungen freie Hand bei der Förderung der Risikotechnologie – selbst dann, wenn dies spürbare Folgen für den europäischen Strommarkt hat und nachweislich die erneuerbaren Energieanbieter unter Milliarden Subventionen für ein AKW leiden“, erklärt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy.

Uralte Verträge sichern die Atomkraft

Hintergrund der Forderung ist, dass das Gericht der Europäischen Union die Klage Österreichs gegen die britischen Atomsubventionen für den Bau des neuen Reaktors in Hinkley Point abgewiesen hat. Unter anderem beruft sich das Gericht auf den Euratom-Vertrag. In diesem wird der Atomenergie eine besondere Stellung eingeräumt, angesichts fehlender Alternativen. Diese gibt es allerdings inzwischen. Das Gericht hat allerdings bemängelt, dass die Windkraft, die mit gleicher Leistung in kürzerer Zeit viel preiswerter und ohne riesige Subventionen gebaut werden kann, den Strom nur volatil erzeuge und deshalb keine Alternative zur Kernkraft sei. Hier ignorieren die Richter offensichtlich die Entwicklungen auf dem Speichermarkt.

Greenpeace Energy sei nicht klageberechtigt

Das Gericht ist zwar nur die Erstinstanz. Doch auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Ende 2017 eine Klage von Greenpeace Energy gegen die Subventionen für den Bau eines neuen Reaktorblocks des Atomkraftwerks Hinkley Point schon in letzter Instanz abgewiesen. Der EuGH hatte sich aber nicht inhaltlich mit dem Thema befasst. Vielmehr hatten die Richter keine Klageberechtigung durch Greenpeace Energy gesehen. Das ist sicherlich bei den Regierungen Österreichs und Luxemburgs anders. Ob diese in Revision gegen das jetzige Urteil gehen, ist aber ungewiss.

Beihilferecht muss geändert werden

Doch immerhin denken Wien und Luxemburg gemeinsam mit Berlin laut darüber nach, den Euratom-Vertrag. Österreich fordert schon lange, Förderungen für neue Atomkraftwerke auszuschließen. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, den Euratom-Vertrag an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Zudem hat sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) mit ihrer luxemburgischen Amtskollegin Carole Dieschbourg geeinigt, auf eine Anpassung des Euratom-Vertrages hinzuarbeiten. Das geht offensichtlich nicht schnell genug und ist auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss. „Auch das europäische Beihilferecht muss dringend nachgeschärft werden um Subventionen für Atomkraft so zu begrenzen, wie das bei anderen Energieträgern längst der Fall ist“, fordert Tangermann von Greenpeace Energy. (su)