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Umlage für KWK-Anlagen weiter in der Schwebe

Bereits im Mai hat sich die Bundesregierung mit der EU bei der Eigenversorgung aus neuen KWK-Anlagen geeinigt. Für die Anlagen wird so rückwirkend nur eine reduzierte EEG-Umlage fällig. Aber nun geht es erstmal ohne gesetzliche Grundlage in die Sommerpause.

Betreiber von KWK-Anlagen müssen weiter die volle EEG-Umlage auf eigenverbrauchten Strom zahlen. Laut dem Branchenverband ASUE werde erst mit Ende des Jahres 2018 mit einer endgültigen Klärung gerechnet. Bisher wurde vom Bundeswirtschaftsministerium stets eine Rückwirkung der Regelung zum 1. Januar 2018 in Aussicht gestellt, so dass die zu viel gezahlte EEG-Umlage erstattet wird. „Es bleibt zu hoffen, dass dies auch tatsächlich so geschehen wird“, mahnt der Verband. Auch eine abschließenden Prüfung und Entscheidung durch die EU-Kommission steht danach noch aus.

Nur 40 Prozent EEG-Umlage

Die Einigung mit der EU sieht vor, dass KWK-Neuanlagen bis ein Megawatt Leistung sowie über zehn Megawatt auch künftig nur 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen müssen. Auch alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie zahlen nur 40 Prozent der EEG-Umlage. Für alle übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es bei 40 Prozent EEG-Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei Anlagen mit höherer Auslastung steigt die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden dann 100 Prozent. Für alle KWK-Anlagen, die zwischen August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 beziehungsweise 2020. (nhp)