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EEG-Reform: Umlage durch höheren CO2-Preis senken

Das UBA empfiehlt, das EEG zu reformieren. In einem aktuellen Gutachten empfehlen die Autoren, künftig auch den Verbrauch von Öl, Kohle, Gas, Diesel und Benzin mit den EEG-Kosten zu belasten.

Bei einem Aufschlag von 30 Euro pro Tonne emittiertem Kohlendioxid auf die geltenden Energiesteuersätze könnten nach ersten Schätzungen des Umweltbundesamt (UBA) rund zehn Milliarden Euro mehr in die staatlichen Kassen fließen. Diese Einnahmen könnten aus dem Bundeshaushalt direkt und gesetzlich verankert auf das EEG-Konto der Netzbetreiber gezahlt werden und so die EEG Umlage senken.

Einmal durchgerechnet heißt das: Statt 6,88 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2017 könnte die EEG-Umlage um drei Cent pro Kilowattstunde sinken. Das errechnet das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) in einem druckfrischen Gutachten für das UBA. Eine solche aufkommensneutrale Reform wäre kurzfristig umsetzbar und ein wichtiges Signal für eine erfolgreiche Energiewende und den Klimaschutz, betont das UBA.

Im Gutachten schlägt des FÖS zwei konkrete Reformoptionen vor: Erstens sollen die geltenden Energiesteuersätze für Kraft- und Heizstoffe durch einen Aufschlag für Kohlendioxid (CO2) ergänzen. Zweitens soll auch die fossile Stromerzeugung aus Kohle und Gas in die Energiebesteuerung einzubeziehen. Vor der Umsetzung eines CO2-Preises im Stromsektor sollten aus Sicht des UBA  allerdings die Wechselwirkungen zum Emissionshandel, zum Ordnungsrecht und zum Strommarkt weitergehend untersucht werden, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden. (N.Petersen)