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Vorarlberg legt Speicherförderung auf

Bregenz will den Zubau von Speichersystemen in Vorarlberg in diesem Jahr verdoppeln. Die Landesregierung gewährt dazu einen Investitionszuschuss für Hauseigentümer, die bei der bundesweiten Speicherförderung nicht zum Zuge gekommen sind.

Die Regierung des Bundeslandes Vorarlberg hat ein Programm zur Förderung von Stromspeichern aufgelegt. Wie Bregenz bekannt gibt, liegt das Ziel bei etwa 100 Speichern, deren Bau mit einem Investitionszuschuss unterstützt werden soll. Damit will die Landesregierung die Zahl der Speicher verdoppeln, die in diesem Jahr in Vorarlberg mit einer Förderung installiert werden. Denn in der ersten Runde der bundesweiten Speicherförderung kamen ebenfalls etwa 100 Projekte in dem westösterreichischen Bundesland zum Zuge. Alle anderen Projekte stehen weiter auf einer Warteliste der Ökostromabwicklungsstelle (Oemag) in Wien.

50 Euro pro Kilowattstunde Kapazität

Ausschließlich diese Antragsteller können sich jetzt um die Landesförderung in Bregenz bewerben. Die Reihung erfolgt analog der Warteliste der Oemag mit Stand des 20. August 2018. Gefördert werden maximal acht Kilowatt Speichervolumen. Für jedes Kilowatt bekommt der Hauseigentümer oder Gewerbetreibende einen Investitionszuschuss von 500 Euro. Dieser Zuschuss ist aber auf 40 Prozent der förderfähigen Kosten beschränkt. Mit dieser Vorgaben knüpft Bregenz direkt an die Bundesförderung an. Um die Unterstützung zu bekommen, muss der Antragsteller aber schriftlich bei der Westabwicklungsstelle der Oemag in Bregenz erklären, dass er auf das Vorarlberger Fördermodell umsteigt und auf die bundesweite Förderung verzichtet. Dort beantragt er auch den Investitionszuschuss des Bundeslandes.

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Unterlagen einreichen

Diesen Zuschuss bekommt der Antragsteller, wenn er innerhalb von drei Monaten nach der Inbetriebnahme des Speichers sämtliche Unterlagen im Onlinesystem der Oemag hochlädt, die zur Endabrechnung notwendig sind. Dazu gehören die Rechnungen inklusive Zahlungsnachweise, die Bestätigiung der Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber oder dem Installateur, ein Prüfprotokoll nach ÖVE/ONORM E-8001, ein Netzzugangsvertrag, das Datenblatt des Speichers sowie die Rücknahmeverpflichtung und die Zeitwertersatzgarantie des Herstellers. Spätestens bis 1. März 2019 müssen diese Papiere vorliegen, sonst verfällt der Antrag. (su)