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AKTUELLE MELDUNGEN

Das Gebäudeenergiegesetz geht in die Anhörung

Das lang erwartete Gebäudeenergiegesetz ist nun per Referentenentwurf an die Länder und Verbände zur Anhörung übergeben worden. Der große Wurf ist es nicht.

Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium haben am 29.5.2019 einen gemeinsamen Referentenentwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes in die Verbändeabstimmung gegeben – 856 Tage nach dem ersten Entwurf von 2017, der es nie ins Bundeskabinett schaffte. Doch entscheidende Impulse für die Energiewende im Gebäudebereich gibt dieses geplante Gesetz nicht. Im Wesentlichen schreibe der Entwurf den Status Quo fest – ohne wirksame Verbesserungen für den Klimaschutz. Nach Meinung der Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) Simone Peter leiste der Entwurf nicht einmal im Ansatz einen zusätzlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele.

Gegenüber dem ersten Entwurf zeige der aktuelle zum Teil sogar Verschlechterungen. Dies betreffe beispielsweise den Verzicht auf die Umstellung der Ermittlung des Primärenergiebedarfs von Fernwärme. Hier soll es nun bei der überholten Stromgutschriftmethode bleiben. Diese weise den Primärenergieaufwand bei der Fernwärme ausschließlich dem erzeugten Strom zu und tue so, als würde die Wärme primärenergiefrei erzeugt.

Auch dass das Gesetz nur ein allgemeines Klimaziel für 2050 formuliert, sieht Peter kritisch. Erforderlich seien im GEG auch Ziele für den Anteil Erneuerbarer Wärme und den Anstieg der Energieeffizienz – und zwar nicht nur für 2050, sondern auch Zwischenziele für 2030 und 2040. Dass sich das Energie- und Bauministerium aber nicht einmal auf eine Fortschreibung des seit zehn Jahren geltenden Ziels verständigen könne, den Anteil Erneuerbarer Wärme bis 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, ist nicht nachvollziehbar für ein Gesetz, das frühestens am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird.

Wichtiger Punkt immer noch offen

Strittigster Punkt in den letzten Monaten war zwischen Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium, ob die Neubauanforderungen verschärft werden. Tatsächlich ist dies auch weiter ungeklärt und soll erst in den andauernden Ressortverhandlungen entschieden werden. Erst dann wird eine einvernehmliche Vorlage für den Kabinettsbeschluss vorliegen, der weiterhin für Mitte des Jahres 2019 geplant ist. (PF)