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AKTUELLE MELDUNGEN

Europäische Drohnenverordnung in Kraft getreten

Im Juni ist die Europäische Drohnenverordnung per Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft getreten. Für 2019 hat sie nur begrenzte Auswirkungen. Für die meisten  Änderungen gelten lange Übergangsfristen.

Die Inspektion von Photovoltaikanlagen aus der Luft gewinnt immer mehr an Bedeutung. Sie ist wirtschaftlich. Zudem können Fehler oft schneller gefunden werden als durch Messungen am Boden. Insofern ist auch der gewerbliche Einsatz von Drohnen in der Photovoltaikbranche vielerorts die Regel.  Nach einem dreijährigen Entwicklungsprozess trat am 11. Juni 2019 die europäische Drohnenverordnung in Kraft. Für die meisten Änderungen gelten Übergangsfristen bis 2020 oder gar 2022.

Einige Kernpunkte der neuen Verordnung beschreibt Christian Struwe, Head of Public Policy EMEA beim Drohnenhersteller DJI:

Die europäische Verordnung legt einen gemeinsamen Rahmen für Vorschriften in ganz Europa fest, aber es gibt noch Details, die von den nationalen Behörden bestimmt werden müssen, beispielsweise die Bestimmung von Flugverbotszonen oder wer Drohnenpiloten ausbilden darf und wie diese Ausbildung gestaltet sein soll.

Risikozentrierter Ansatz stellt Freizeit- und Berufspiloten gleich

Mehrere Staaten haben in den letzten Jahren die gleichen Prinzipien angewandt. So wird es in manchen Ländern auch keine allzu großen Veränderungen geben. Die EU hat so weit wie möglich einen risikozentrierten Ansatz gewählt. Das bedeutet, dass die Art beziehungsweise der Zweck des Einsatzes nicht ausschlaggebend ist, sondern das zu erwartende Risiko. Berufs- und Freizeitpiloten genießen die gleichen Rechte und Pflichten und können in den Kategorien Open, Specific und Certified operieren, wenn sie die Kriterien erfüllen.

Als Risiken gelten Flüge über oder in  der Nähe von Personen und  in der Nähe von Flughäfen. Bei der Risikobewertung ist aber auch das Gewicht der Drohne relevant und die Lärmbelästigung. Nicht zuletzt wird dem Recht auf Privatsphäre Rechnung getragen.

Drei Kategorien: Open, Specific, Certified

Operationen mit geringem Risiko werden in der Kategorie Open zusammengefasst: für diese sind keine vorherigen Genehmigungen erforderlich und die Benutzer können nach den Regeln und Verpflichtungen der Kategorie Open vorgehen. Die Kategorie Specific gilt für Einsätze, bei denen ein mittleres Risiko angenommen wird und die vor dem Einsatz von einer zuständigen Behörde genehmigt werden müssen - entweder durch die Befolgung eines Standardszenarios oder durch eine individuelle Risikobewertung. Die Kategorie Certified umfasst Einsätze mit hohem Risiko: Das bedeutet, dass Sie eine zertifizierte Drohne, einen lizenzierten Piloten und ein von einer zuständigen Behörde zugelassenes Unternehmen benötigen.

Autorisierungsfreie Drohnenflüge

Die Drohnenklassen für die Kategorie Open sind folgende: Die leichteste Klasse, die für kommerzielle Nutzer relevant ist, ist C1, was bedeutet, dass für Drohnen unter 900 Gramm Gewicht Flüge in der Nähe von Personen erlaubt sind, nicht aber direkt über Menschenansammlungen oder erwarteten unbeteiligten Personen.

Die Klasse C2 bis zu einem Startgewicht von vier Kilogramm wird für viele kommerzielle Einsätze anwendbar sein. Das ermöglicht, in sicherer Entfernung von Menschen zu fliegen. Dabei muss die Möglichkeit bestehen, die Geschwindigkeit auf drei Kilometer pro Stunde zu reduzieren. Ein Anwendungsbeispiel wäre die Kartierung einer Baustelle außerhalb von Stadtgebieten

Die Klasse C3 ist die schwerste Kategorie von serienmäßigen Produkten für professionelle Nutzer: Um in die Kategorie Open zu gelangen, muss der Pilot in sicherer Entfernung von städtischen Gebieten operieren. Die Inspektion von Windkraftanlagen in abgelegenen Gebieten ist ein typisches Beispiel. Dieser Mix öffnet die Türen für viele autorisierungsfreie Inspektions- und Vermessungsaufgaben.

Standardszenarien für Kategorie Specific

Für die Kategorie Specific sollen Standardszenarien erstellt werden, die die meisten Einsätze abdecken sollen. Der Betreiber beziehungsweise Pilot muss erklären oder nachweisen, dass der Anwendungsfall in ein Standardszenario fällt. Diese Standardszenarien sind noch in ausarbeiten. Bis Ende 2019 sollen sie definiert sein. Standardszenarios können beispielsweise die Luftbildkartierung über einem besiedelten Gebiet sein.

Nationale Vorschriften gelten vorerst weiter

Bis Juli 2020 können Piloten noch nach den geltenden nationalen Vorschriften arbeiten und auch Genehmigungen oder Freistellungen auf Grundlage dieser Vorschriften beantragen. Danach können sie bereits erhaltene Genehmigungen noch bis Juli 2022 nutzen. Ab Juli 2022 gelten nur noch die EU-Vorschriften.

Maximale Flughöhe einheitlich 120 Meter

Die einheitliche maximale Höhe von 120 Metern wird den Einsatz für kommerzielle Anwender erleichtern. Das ist etwas höher als was einige Länder derzeit erlauben. Automatisierte und autonome Flüge werden leichter möglich sein, ebenso Einsätze in städtischen Gebieten. (PF)

Zur deutschen Version der europäischen Drohnenverordnung

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