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BEE: Innovationsausschreibungen fehlen Innovationen

Der Entwurf der neuen Verordnung für die Innovationsausschreibungen sieht im Kern den Testlauf einer fixen Marktprämie vor. Diese wird demnach unabhängig von Marktpreisen im Stromhandel gewährt.

Gegenüber der heute geltenden gleitenden Marktprämie sei dies ein Rückschritt, kritisiert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Der Branchenverband lehnt die Kernelemente des Entwurfs deshalb ab. Darüber hinaus sollen Zuschläge bei unterdeckten Ausschreibungsrunden begrenzt werden. Ein Beispiel dafür sei die Aussetzung der Zahlungen an die bezuschlagten Ökoenergieanlagen in Zeiten mit negativen Preisen.

„Es braucht einen Anreiz für innovative Technologien, systemdienliches Verhalten und Systemintegration. Diesen Anreiz schafft der Bundesgesetzgeber nicht“, kommentiert BEE-Präsidentin Simone Peter. Insbesondere die Vorgabe einer fixen Marktprämie sei nicht zielführend, da sie zu unnötigen Kosten im EEG führt. Die Begrenzung der Zuschläge der eingegangenen Gebote bei unterdeckten Ausschreibungsrunden würde die Zahl von innovativen Projekten weiter beschneiden und kein Signal geben, um die Probleme bei der stockenden Genehmigungspraxis anzugehen.

Mehr Spielräume zulassen

Technologieneutrale Ausschreibungen von Erneuerbaren brächten keinen Mehrwert. Ungenügend sei es auch, die Kombinationen von Windenergie an Land, Photovoltaik- und Biomasseanlagen zuzulassen, gleichzeitig aber technische Innovationen im Bereich der Sektorenkopplung auszublenden, mahnt der Verband. Der BEE empfiehlt eine konsistent ausgestaltete Innovationsausschreibung mit jeweils eigenen Spielräumen für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche. Es brauche eine Erweiterung um Netz- und Systemdienlichkeit, Sektorenkopplung sowie innovative Anlagen- und Vermarktungskonzepte. „Der Einbezug von Speichern erscheint uns aus Wirtschaftlichkeits-und aus Zeitgründen wichtig“, heißt es im Entwurf des BEE. (nhp)

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