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Bedingungen für Kapazitätsreserve stehen fest

Die Bundesnetzagentur hat die Standardbedingungen der Übertragungsnetzbetreiber für die zukünftige Kapazitätsreserve im Strommarkt genehmigt. Ab September können sich Anlagenbetreiber in einer Ausschreibung zur Teilnahme in der Kapazitätsreserve bewerben.

Mit den Standardbedingungen schaffen die Übertragungsnetzbetreiber die Grundlage, auf der sie die Reserveanlagen in der Kapazitätsreserve kontrahieren werden. Sie sind auf maximale Transparenz ausgelegt. Damit wissen potentielle Teilnehmer des Ausschreibungsverfahrens, zu welchen Bedingungen die Reserveanlagen betrieben werden müssen und welche Rechtsfolgen im Falle des Ausfalls der Anlage eintreten. 

Die Standardbedingungen sind Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber und dem Anlagenbetreiber. Darin enthalten sind Regelungen über die Verfügbarkeit und den Einsatz der Kapazitätsreserveanlage, die zu zahlende Vergütung, Vertragsstrafen und Rechtsnachfolgeregelungen. 

Die Standardbedingungen bedürfen der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. Diese wurde nun erteilt.

Hintergrund zur Kapazitätsreserve

Die Kapazitätsreserve ist ein Instrument zur Absicherung des Strommarktes, wenn nicht ausreichend Erzeugungskapazität zur Verfügung stehen sollte. Sie ist eine Ultima-Ratio-Lösung, um nicht vorhersehbaren und außergewöhnlichen Extremsituationen am Strommarkt entgegenzuwirken. Sie dient nicht dem Ausgleich von Lastspitzen.

Die Anlagen in der Kapazitätsreserve werden alle zwei Jahre von den Übertragungsnetzbetreibern in einem Ausschreibungsverfahren ermittelt. Bemessen ist die Kapazitätsreserve auf zwei Gigawatt Leistung. Die Ausschreibung für den ersten Erbringungszeitraum (1. Oktober 2020 bis 30. September 2022) startet am 1. September 2019 und endet am 1. Dezember 2019. Bewerben können sich Kraftwerke, Lasten und Speicher. (PF)