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AKTUELLE MELDUNGEN

Österreich hat noch freie Fördermittel

Der Fördertopf des Klima- und Energiefonds für Kleinanlagen ist noch nicht ausgeschöpft. Bis zum 30. November sind noch Anträge möglich.

Der österreichische Branchenverband PV Austria weißt darauf hin, dass noch Fördermittel für kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu fünf Kilowatt gibt. Das Kontingent für dieses Jahr ist noch nicht ausgeschöpft. Es bleiben aber nur noch wenige Wochen, um die 430.000 Euro abzurufen, die noch im entsprechenden Fördertopf des Klima- und Energiefonds (Klien) liegen. Denn am 30. November endet die diesjährige Förderaktion des Klien.

100 Euro Bonus für Bauwerkintegration

Von der Förderung können nicht nur Einfamilienhausbesitzer profitieren, wenn sie sich einen Solargenerator für den Eigenverbrauch installieren. Dafür bekommt der Hauseigentümer einen Investitionszuschuss für die ersten fünf Kilowatt von 250 Euro pro Kilowatt installierter Leistung. Der Generator kann auch größer sein. Allerdings gibt es für die über fünf Kilowatt hinausgehende Leistung keinen Zuschuss mehr. Für bauwerkintegrierte Anlagen gibt es einen zusätzlichen Bonus von 100 Euro pro Kilowatt Leistung.

Fünf Kilowatt für jeden Beteiligten

Auch Gemeinschaftsanlagen sind förderfähig, die von mindestens zwei Personen oder Gewerbetreibenden genutzt werden. Dann gelten die fünf Kilowatt für jeden Beteiligten an der Gemeinschaftsanlage. Voraussetzung ist, dass sich diese im gleichen Gebäude befinden. Die Obergrenze liegt hier bei 50 Kilowatt pro Gemeinschaftsanlage.

Drei Monate Zeit für die Installation

An die Förderung kommt der Hauseigentümer in zwei Schritten. Zunächst muss er beim Klien einen Antrag stellen. Dafür braucht er eine gültige Zählpunktnummer, die er vom zuständigen Netzbetreiber bekommt, und die konkreten Daten der geplanten Solaranlage. Danach sind die Fördermittel für zwölf Wochen reserviert. Bis dahin muss die Anlage errichtet werden. Sie muss aber noch nicht ans Netz angeschlossen sein. Um die Förderung zu bekommen, ist nur ein Netzzugangsvertrag notwendig. Danach kann der neue Anlagenbesitzer seinen Investitionszuschuss beim Klien abrufen.

Dann sind alle relevanten Unterlagen für die Solaranlage notwendig. Neben den Anlagendaten und den Rechnungen für die Komponenten und die Installationsarbeit. ist hier auch ein Prüfprotokoll nach OVE/Önorm E8001 notwendig. Das darf nur ein zertifizierter Fachhandwerker ausstellen. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Klien. (su)