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Enerix veröffentlicht Tipps zur Pacht von Solaranlagen

Der Systemanbieter Enerix hat einen Katalog mit Hinweisen zusammengetragen, worauf ein Hauseigentümer bei der Pacht oder Miete einer Solaranlage achten sollte. Neben den Finanzen geht es hier auch um Sicherheit.

Photovoltaiksystemen Enerix hat einen Katalog von Hinweisen für den Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages für eine Solaranlage erstellt. Die Liste enthält Tipps, worauf die Kunden unbedingt achten sollten, wenn sie die Anlage nicht kaufen, aber den Solarstrom trotzdem nutzen wollen. Dieses Geschäftsmodell ist für Systemanbieter und Stadtwerke interessant, um für den Kunden auch nach der Installation der Anlage als Ansprechpartnern präsent zu bleiben. Für den Hausbesitzer hat diese Variante den Vorteil, dass er die Kosten für die Anfangsinvestition nicht aufbringen und sich auch nicht um den Betrieb und vor allem die Wartung des Generators kümmern muss. Ob die Miete oder der Kauf einer Anlage wirtschaftlicher ist, steht auf einem anderen Blatt.

Verträge genau anschauen

Dennoch empfehlen Rechtsanwälte, die teilweise sehr umfangreich gestalteten Verträge detailliert zu prüfen, um im Nachhinein keine Überraschungen zu erleben. Einer der wichtigsten Punkte ist der Preis. Dieser liegt typischerweise für eine Hausanlage je nach Leistung zwischen 50 und 100 Euro im Monat. Hier muss der Hausbesitzer prüfen, ob die Miete oder Pacht auch inklusive Mehrwertsteuer – also brutto – angegeben ist. Denn der Endverbraucher ist im Gegensatz zum Anlagenbetreiber mehrwertsteuerpflichtig. Zudem ist die Miete unabhängig davon, wie viel Strom aus dem Generator selbst verbraucht wird. Deshalb muss der Hauseigentümer darauf achten, dass die Anlage auch zu seinem Stromverbrauch passt und vor allem nicht zu groß ist. Außerdem sollte der Mieter der Anlage darauf achten, welche Kosten anfallen, wenn die Mietzeit abgelaufen ist oder die Anlage demontiert werden muss, weil eine Dachreparatur ansteht.

In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, was mit der Anlage passiert, wenn das Haus verkauft wird. Steht im Vertrag drin, dass der neue Besitzer in diesen eintreten muss, mindert das den Verkaufswert und die Verkaufschancen. Ebenfalls sollte im Mietvertrag klar geregelt sein, was passiert, wenn die Anlage defekt ist und keinen Strom liefern kann. Hier sollte ein Vertragsausfall gezahlt oder die Miete reduziert werden.

Auf regelmäßige Wartung achten

In der Regel läuft der Mietvertrag nicht über die gesamte Lebensdauer der Anlage. Oft ist im Mietvertrag geregelt, dass der Hauseigentümer die Anlage übernimmt, wenn die Mietdauer abgelaufen ist. Doch zum einen sollte der Hausbesitzer genau prüfen, zu welchen Kosten er die Anlage übernimmt und wie die Demontage und Entsorgung geregelt ist. Einer der wichtigsten Punkte ist, dass auch die regelmäßige Überprüfung der Anlage durch den Betreiber – in dem Falle dem Verpächter – festgelegt und auch durchgeführt wird. Dies sollte auf jeden Fall eine Fachkraft übernehmen. Nicht vernachlässigen sollten die Hauseigentümer, dass der Verpächter der Anlage diese auch ausreichend versichert – nicht nur gegen Schäden an der Anlage, sondern auch gegen Schäden, die von der Anlage verursacht werden. (su)