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Fonds für die Atommüllentsorgung eingerichtet

Die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ kann ihre Arbeit aufnehmen. Die EU-Kommission hatte am 16. Juni 2016 grünes Licht für das neue Gesetz zur kerntechnischen Entsorgung gegeben.

Konkrete Maßnahmen sollen nun die zukünftige Entsorgung des Atommülls sichern. Das Kuratorium als Aufsichts- und Gründungsorgan der Stiftung hat Thorsten Herdan als Vorsitzenden des Kuratoriums gewählt, als sein Stellvertreter ist Thomas Bareiß. Als Vorstände der Stiftung für die nächsten sechs Monate hat das Kuratorium Anja Mikus, Victor Moftakhar und Professor Jürgen Seja bestellt. Der Vorstand wird die Geschäfte der Stiftung führen und die operative Verantwortung tragen.

Als beratendes Gremium des Kuratoriums für Fragen der Anlage des Fondskapitals wird ein Anlageausschuss unter Vorsitz von Maximilian Zimmerer gebildet. Weitere Mitglieder des Anlageausschusses sind Mats Andersson, Elga Bartsch, Martin Korbmacher und Jochen Wermuth. Mit diesen Ernennungen wurden laut Bundesregierung Experten der Finanzbranchen gewonnen, die über Erfahrung in der Vermögensverwaltung und -anlage verfügen.

24 Milliarden einsammeln, aber was wird aus der Brennelementesteuer

Erste und wichtigste Aufgabe der Stiftung wird es nun sein, rund 24 Milliarden Euro von den Betreibern der Kernkraftwerke in Deutschland Anfang Juli 2017 einzusammeln und in der errichteten Stiftung zu sichern. Möglichst bald gilt es laut dem Bundeswirtschaftsministerium, Organisations- und Personalstrukturen der Stiftung aufzubauen, erste Anlageentscheidungen zu treffen und eine Strategie für die langfristige, sichere und ertragsorientierte Anlage der Mittel zu entwickeln.

Allerdings erklärte das Bundesverfassungsgericht (BGH) gerade erst die vom Statt eingenommene Brennelementesteuer für nichtig. Die deutschen Atomkonzerne können deshalb auf Rückzahlungen in Milliardenhöhe hoffen. Grund: Das BGH sieht die Kernbrennstoffsteuer als unvereinbar mit dem Grundgesetz an. (nhp)

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