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Bundesregierung gibt Regeln für Speicherförderung bekannt

Die Bundesregierung hat die Regeln für die neue Förderung von Solarstromspeichern bekannt gegeben. Am Verfahren ändert sich nichts. Allerdings werden – wie nicht anders zu erwarten – die Anforderungen an die Speicher und die Solaranlagen höher.

Die Bundesregierung hat die neuen Regelungen für das neue Förderprogramm für Energiespeicher bekannt gegeben. Demnach startet die neue Förderung am 1. März dieses Jahres. Berlin fördert den Bau von Solarstromspeichern mit einem Gesamtbetrag von 30 Millionen Euro bis Ende 2018. Bis einschließlich 31. August 2018 unterstützt die Bundesregierung die Integration von Speichern mit einem Tilgungszuschuss von 500 Euro pro Kilowatt Installierter Leistung der Photovoltaikanlage in die der Speicher integriert ist. Die Leistung der Solarstromanlage darf dabei 30 Kilowatt nicht übersteigen. Damit wendet die Bundesregierung das gleiche Verfahren an, das bei der bisherigen Speicherförderung bestand.

Zuschüsse sinken bis 2018

Insgesamt unterstützt die Bundesregierung damit den Bau von Solarstromspeichern mit einem Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der Investitionskosten. Dieser Anteil sinkt aber schon zum 1. Juli dieses Jahres auf 22 Prozent. Bis Ende 2018 verringert die Bundesregierung sukzessive den Zuschuss, so dass der Hauseigentümer ab 1. Juli 2018 nur noch zehn Prozent der Investitionskosten als förderfähige Kosten geltend machen kann. Damit passt die Bundesregierung die Förderung an die erwarteten Kostenreduzierungen bei stationären Stromspeichern an.

Konkret bedeutet das: Der Hauseigentümer muss bei der KfW-Bank einen Kredit für die Investition in den Speicher aufnehmen. Wenn der Speicher fertig installiert ist, kann der den Tilgungszuschuss beantragen. Um diesen Zuschuss reduziert sich dann die Tilgungssumme des Kredits bei der KfW-Bank. Die Gewährung des Tilgungszuschusses steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch genügend Mittel dafür im Bundeshaushalt vorhanden sind.

Nur noch die Hälfte des Solarstroms einspeisen

Danach muss der Besitzer des Speichers sein System mindestens fünf Jahre lang betreiben. Verkauft er seinen Speicher vorher, muss er nachweisen, dass der Käufer das Gerät weiter betreibt. Zusätzlich darf seine Photovoltaikanlage in Zukunft nur noch 50 Prozent der installierten Nennleistung ins Netz einspeisen. Diese Voraussetzung gilt für die gesamte Lebensdauer der Anlage, mindestens aber 20 Jahre lang. Damit gilt diese Regelung weiter, auch wenn der Speicher aus dem System entfernt wird. Mit dieser Regelung will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Speicher aus netzdienlich betrieben werden.

Anlage muss fernsteuerbar sein

Der Wechselrichter der Solaranlage, in die der Speicher integriert ist, muss außerdem über eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle verfügen, über die der Netzbetreiber die Kennlinien für die Wirk- und Blindleistung in Abhängigkeit von der Spannung und der Frequenz im Netz aus der Ferne einstellen kann. Außerdem muss die Anlage allgemein fernsteuerbar sein. Dem Eingriff in das System muss der Anlagenbetreiber allerdings zustimmen.

Höhere Auflagen werden kein Problem sein

In der Branche stößt die Fortsetzung der Förderung auf Zustimmung. „Das neue Programm unterstreicht die Bedeutung der Solarstromspeicher für die Energiewende und macht sie mittelfristig unabhängig von Förderung“, sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar). „In einer Phase, in der sich sogar Automobilkonzerne dieser Technologie zuwenden, ist dieses Bekenntnis der Bundesregierung äußerst wertvoll. Jeder durch das Programm installierte Solarstromspeicher reduziert den Netzausbau, treibt die Energiewende voran und schafft Wertschöpfung in Deutschland. Mit den höheren Auflagen im Vergleich zum ersten Programm wird die Branche gut umgehen können.“ (Sven Ullrich)