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AKTUELLE MELDUNGEN

Wien startet Solarförderung für Landwirte

Der österreichische Klima- und Energiefonds nimmt ab sofort Anträge für die diesjährige Runde der Förderung von Photovoltaikanlagen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben der Alpenrepublik entgegen. Insgesamt stehen 5,95 Millionen Euro zur Verfügung. Um an den Investitionszuschuss zu gelangen, sollten die Landwirte aber einiges beachten.

Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) hat mit der diesjährigen Förderung von Solarstromanlagen für Österreichs Landwirte begonnen. Nachdem die Unterstützung für den Bau von kleinen privaten Dachanlagen schon einige Wochen läuft, können sich nun auch Investoren aus der Land- und Forstwirtschaft der Alpenrepublik um die Förderung für den Bau einer Photovoltaikanlage in ihren Betrieben bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 15. November 2017. Doch sollten die Interessenten nicht zu lange warten. Denn es stehen nur 5,95 Millionen Euro für die Zuschüsse zur Verfügung.

Antrag vor der Bestellung einreichen

Deshalb sollten die Land- und Forstwirte vor allem schnell eine Entscheidung treffen, ob sie überhaupt in diesem Jahr in eine Photovoltaikanlage investieren wollen. Sollte das der Fall sein, sollten sie sich schnell beim zuständigen Netzbetreiber eine Zählpunktnummer holen. Zudem sollten sie beim Installateur oder Planer ihrer Wahl eine technische Beschreibung der Anlage oder sogar schon ein aussagekräftiges Angebot einholen. Mit diesen beiden Unterlagen können sie auf der Internetseite des KLIEN den Förderantrag stellen. Dabei ist aber ganz wichtig, dass sie den Antrag noch vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung der Anlage oder einzelner Komponenten stellen. Schon gar nicht sollten vor der Antragstellung Komponenten angeliefert werden oder der Bau gar begonnen haben. Hier gelten auch andere rechtsverbindliche Verpflichtungen, die der Land- oder Forstwirt eingeht, aus denen klar hervorgeht, dass die Investition in eine Photovoltaikanlage unumkehrbar ist.

Endabrechnung drei Monate nach Inbetriebnahme

Nach der Antragstellung werden die Fördermittel reserviert und im Anschluss an fünf Auswahlrunden vergeben. Der Land- oder Forstwirt muss spätestens drei Monate nach Fertigstellung der Anlage alle erforderlichen Unterlagen für die Endabrechnung an den KLIEN schicken. Wenn diese Unterlagen geprüft wurden und die Anlage als förderwürdig eingestuft wird, bekommen die Antragsteller mitgeteilt, wann sie den Investitionszuschuss bekommen. Die Auszahlung erfolgt über die Zahlstelle der Agrarmarkt Austria (AMA).

Zusätzlich 100 Euro für Gebäudeintegration

Voraussetzung für die Förderung ist – neben der Leistung der Anlage, die zwischen fünf und 50 Kilowatt liegen muss –, dass die Anlage ans Netz angeschlossen ist. Inselanlagen werden nicht gefördert. Dafür unterstützt der KLIEN im Rahmen des Förderprogramms auch den Bau von Freiflächenanlagen, wenn die Areale, auf denen die Generatoren stehen, nicht landwirtschaftlich genutzt werden können und die Maximalgröße des Generators nicht überschritten wird. Dabei spielt der Eigenverbrauch keine Rolle. Die Höhe der Unterstützung hat sich im Vergleich zum vergangenen Jahr nicht verändert. Der KLIEN zahlt weiterhin 275 Euro für jedes Kilowatt installierter Leistung bis zum Erreichen der maximal geförderten Leistung. Für die Gebäudeintegration bekommt der Investor noch einmal 100 Euro pro Kilowatt zusätzlich zum Grundbetrag. Dabei ist die gesamte Förderung allerdings auf 40 Prozent der Investitionskosten gedeckelt.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft. Auf der Internetseite des KLIEN sind zudem einige Informationsblätter veröffentlicht, in denen die Land- und Forstwirte weitere Details zur Förderung erhalten und vor allem Tipps bekommen, wie sie den Zuschuss beantragen. (Sven Ullrich)