Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Elektroautos tanken günstiger

Sieben Cent pro Kilowattstunde spart der Fahrer eines Elektroautos, wenn er an einem Hamburger Pilotprojekt teilnimmt. Neue Geschäftsmodelle sind dringend gesucht, um die Elektromobilität auf Trapp zu bringen – ohne zusätzliche Kaufprämien für die Autos. 

Der Verteilnetzbetreiber Stromnetz Hamburg und der Ökoenergieversorger Lichtblick verringern die Stromkosten in einem innovativen Projekt für Elektroautos um rund 30 Prozent. Auf diese Weise wird das elektrische Fahren im Netzgebiet Hamburg gegenüber Diesel- und Benzinautos preiswerter. „Die jährlichen Stromkosten für das Elektroauto sinken so von 615 Euro auf nur noch 397 Euro“, rechnet Gero Lücking von Lichtblick vor. Ein konventionelles Fahrzeug würde rund 1.000 Euro an Sprit auf 12.000 Kilometern verfahren – bei einem Preis von 1,20 Euro pro Liter Kraftstoff.

Das Hamburger Projekt zeigt nun erstmals und beispielhaft, wie eine praktische Umsetzung auch bundesweit funktionieren könnte. Elektroautos können an der privaten Ladesäule ab abends 21 Uhr bis morgens 6 Uhr vergünstigt Strom beziehen. Der Fahrzeugbesitzer müsste sich einen zusätzlichen Zähler mit Rundfunksteuereinheit einbauen lassen. Der Netzbetreiber kann in der Regel die Kosten dafür auf die Netzentgelte umlegen.

Weniger Netzentgelte zahlen

Für die zeitlich eingeschränkte Nutzung sinken die Kosten für das Netzentgelt, die in der Stromrechnung enthalten sind – und gut 25 Prozent des Rechnungsbetrags ausmachen. Die gleiche Regelung wird heute bereits bei Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen angewendet. Viele Verbraucher profitieren deshalb von günstigeren Heizstromtarifen.

Grundlage des Projekts ist eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (konkret Paragraph 14a). Diese Regelung sieht grundsätzlich vor, dass Netzbetreiber Elektroautos ähnlich wie Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen als sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ behandeln können. Allerdings fehlt es derzeit noch an der erforderlichen Ausführungsbestimmung, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft. Ohne diese müsste der Energieanbieter in der Praxis komplizierte Vereinbarungen mit jedem einzelnen der fast 900 Stromnetzbetreiber treffen, um bundesweit günstigen Fahrstrom für private Ladesäulen anzubieten. (Niels H. Petersen)