Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Expertentipps

Garantien für Module: Nicht selten trügt der Schein

Um Investitionen gegen Mängel abzusichern, bieten die Hersteller von Modulen umfangreiche Garantien an. Doch die Bestimmung zur Modulleistung und Fehlern in der Fertigung sind nicht selten verworren und komplex.

Verhandlungen über die Garantiebestimmungen für Photovoltaikmodule scheinen oft sehr komplex. Die Grenze zwischen Wahrheit und Fiktion ist nicht immer klar. Trifft man die falsche Wahl, ist ein Projekt mit versteckten Klauseln und oft unnötiger Deckung sowie mit falschen Versprechen belastet.

Die Garantie spiegelt in aller Regel das Vertrauen eines Herstellers in sein Produkt wider und muss kein Schuss ins Blaue sein, wenn sich Anlagenbesitzer, Investoren, Entwickler und EPC-Unternehmen auf drei wichtige Faktoren fokusieren:

Hersteller von Solarmodulen die sich am Rande des Bankrotts bewegen, sind keine Seltenheit. Was bedeutet das für die Garantien? Jeder Hersteller ist zu bestimmten Liquiditätsreserven verpflichtet, um Garantiefälle abzudecken. Wenn aber ein Großteil der finanziellen Ressourcen zur Bedienung von Schulden gebunden sind, kann das zu einer großen Herausforderung werden.

Kosten können steigen

Hersteller kaufen deshalb oft eine OEM-Versicherung (Versicherung für Erstausrüster), um Garantieansprüche abzudecken. Dies wird oft als Vorteil verstanden. Tatsache ist aber, dass Garantien, die durch solch eine Versicherung abgedeckt werden, die Kosten der Module in die Höhe treiben können. Auch die Einfügung einer dritten Ebene (inklusive Kleingedrucktem zur Limitierung von Auszahlungen) kann dazu führen, dass der Bearbeitungsprozess bei Ansprüchen gebremst wird.

Kritisch ist dabei, dass diese Garantien mit Versicherungsschutz nicht immer die Rechte Dritter abdecken, welche direkte Zahlungen an betroffene Anlagenbesitzer im Fall einer Insolvenz des Herstellers gewährleisten. Die Risiken eines Bankrotts in der Photovoltaibranche sind leider nicht von der Hand zu weisen.

Unnötige Klauseln

Manche Garantien beinhalten Klauseln, die unnötig oder sogar redundant sein können. Sie erscheinen als Leistung, die sie aber nicht sind. Produktgarantien für Defekte, die auf Fehler im Herstellungsprozess zurückzuführen sind, haben in der Regel eine Gültigkeitsdauer zwischen fünf und 25 Jahren. Sie sichern die Reparatur, den Ersatz oder die Rückerstattung entweder für einen geminderten Wert oder den Marktpreis.

Wichtig dabei ist, dass sich manche Fehler direkt nach der Installation der Module negativ auf die Leistung auswirken. Andere machen sich erst nach einem oder zwei Jahren bemerkbar. In der Praxis sind zehn Jahre eine mehr als angemessene Zeit, um Fehler im Herstellungsprozess aufzuzeigen. Man könnte argumentieren, dass eine längere Gültigkeitsdauer aufgrund der vorhandenen Leistungsgarantie redundant ist.

Zwei Jahre Produktgarantie

Erfahrenere Branchen wie etwa die Gasturbinenindustrie bieten in der Regel nicht mehr als zwei Jahre Produktgarantie an. Eine längere Garantiezeit kompensiert in der Regel nur den fehlenden Nachweis einer soliden und langfristigen Zuverlässigkeit.

Hersteller geben auch Garantien über die Leistung eines Moduls. Falls ein Solarmodul nicht die vorgeschriebene Leistung erreicht, dann sollten Hersteller eine Kombination aus materieller und finanzieller Entschädigung anbieten. Allerdings können versteckte Klauseln die letztendlich ausgezahlte Entschädigungssumme zusätzlich mindern.

Reparierte Module als Ersatz?

Viele Modulproduzenten bieten die Option an, ein Modul mit mangelhafter Leistung zu reparieren oder zu ersetzen. Interessanterweise behalten sich einige Hersteller das Recht vor, gebrauchte oder instandgesetzte Module als Ersatz zu verwenden. Am besten sind die Garantiebedingungen, die neue Module kostenfrei anbieten, um eventuelle Leistungsverluste zu ersetzen, sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein.

Es wird allerdings kompliziert, wenn Betreiber eine finanzielle Kompensierung anstreben. Die OEM, die finanzielle Entschädigungen anbieten – was viele nicht tun – haben unterschiedliche Methoden zur Berechnung ihrer Verbindlichkeit.

Kompensation von Fehlern

Der landläufig akzeptierte Ansatz ist, dem Betreiber den Wert zwischen der tatsächlich gemessenen Leistung eines betroffenen Moduls und der festgelegten Leistungsgrenze zu ersetzen. Dieser Wert basiert auf dem Marktpreis des Moduls zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Forderung oder dem Originalpreis des Moduls. Da die Marktpreise stetig fallen, ist es einfach festzustellen, welche Option den höheren Nutzen bringt.

Im Mittelpunkt einer solcher Berechnung steht der Startwert der Leistungsgarantie und die nicht zu überschreitende Degradation, die für die Zusicherung der Leistungswerte eines Moduls durch den Hersteller steht. Eine solide Garantie bietet einen Startwert von 98 Prozent im ersten Jahr an. Anders ausgedrückt heißt das: Der Hersteller garantiert, dass das Modul in den ersten zwölf Monaten nach Inbetriebnahme mindestens 98 Prozent der festgelegten Leistung bringen wird. Module, die weniger als 98 Prozent liefern, unterliegen demnach gemäß den Garantiebestimmungen einem Fehler.

Nimmt die Hotline ab?

Nach dem ersten Jahr entspricht die Leistungsgarantie der garantierten Leistungsabgabe. Ein Modul mit maximal 0,5 Prozent Leistungsabfall jährlich – was dem Angebot der branchenführenden Erstausrüster entspricht – garantiert, dass die Modulleistung sich ab dem zweiten Jahr nach Inbetriebnahme um nicht mehr als 0,5 Prozent pro Jahr verringert.

Und wieder bringt ein Leistungsabfall, der ab dem dritten Jahr diesen Wert übersteigt, einen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Der Hersteller ist verpflichtet, dem Inhaber die Differenz zwischen der tatsächlichen Leistung und der garantierten Leistung auszugleichen. Diese Zahlung basiert auf dem Marktpreis des Moduls zur Zeit der Geltendmachung oder dem ursprünglichen Preis des Moduls.

Letzen Endes ist eine Garantie nur so gut wie die Entschädigung, die sie anbietet. Entscheidungsträger können sich die bestmöglichen Bedingungen sichern, indem sie auf das Kleingedruckte achten und prüfen, ob wenigstens jemand das Telefon der Hotline abnimmt, bei der ein Garantiefall anzumelden ist.

Der Autor ist Timo Möller, Director for Customer Support, Product Field Performance and Commitments bei First Solar. Im Mai 2006 kam er zum US-amerikanischen Modulhersteller und EPC. Zuvor war er im technischen Support der BASF tätig.

Den vollständigen Report lesen Sie in der Dezemberausgabe unseres Fachmediums photovoltaik. Das Heft erscheint am 14. Dezember 2017. Abonnenten können die Artikel auch online lesen, im Webarchiv unserer Zeitschrift.