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TIPP DER REDAKTION

Solartipp: Anlage norm- und qualitätsgerecht kontrollieren

Die Instandhaltung von Solaranlagen ist ein Muss. Wie der Handwerker dabei vorgehen soll, ist in konkreten Normen festgeschrieben. An diese muss er sich auf jeden Fall halten.

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Die normgerechte Prüfung einer Photovoltaikanlage im laufenden Betrieb beruht grundsätzlich auf der Inspektion des elektrischen Teils des gesamten Systems. Zumindest gehen die Normen DIN VDE 0150-100 und DIN VDE 0126-23 nur auf den sicheren Betrieb des Photovoltaiksystems als elektrische Anlage ein.

Einen Blick auf die Anlage zu werfen

Dass zur qualitätsgerechten Inspektion und Instandhaltung noch mehr gehört, versteht sich von selbst. Denn ohne funktionierende Module kann die gesamte Verschaltung der Anlage noch so perfekt und diese auch richtig an das Wechselstromsystem angebunden sein. Der Ertrag wird trotzdem fehlen, wen die Module defekt oder verschmutzt sind.

Standfestigkeit prüfen

Sicherheitsrelevant ist auch die Standfestigkeit der Anlage, die auch nach Jahren des Betriebs noch gewährleistet sein muss. Deshalb geht die Kontrolle über die elektrische Prüfung hinaus. Der Handwerker muss unbedingt auch eine Prüfung des mechanischen Teils der Anlage vornehmen. Dazu gehört nicht nur die Überprüfung, ob noch alle Modulklemmen an Ort und Stelle sind, das Montagesystem vielleicht die Dacheindeckung beschädigt hat, noch alle Module fest verbaut sind und keine Verschmutzungen oder Schäden aufweisen. Zu letzterem kann durchaus auch ein tieferer Blick in das Modul mittels einer Wärmebild- oder gar einer Elektrolumineszenzaufnahme gehören.

Kontrolle dokumentieren

Trotzdem gebührt den elektrischen Komponenten der Anlage eine besondere Aufmerksamkeit. Die Inspektion einer Photovoltaikanlage ist sorgfältig zu planen und auszuführen. Sie ist zudem korrekt zu dokumentieren, für spätere Inspektionen und Instandsetzungsarbeiten. Die DIN VDE 0105-100 und die DIN VDE 0126-23 beschreiben die Inspektion als Kombination aus drei Schritten: dem Besichtigen und Prüfen und dem Erstellen eines Prüfberichts. Der Prüfschritt besteht wiederum aus den beiden Schritten Erproben und Messen.

  • die Besichtigung und Prüfung des Gleichstromsystems,

  • den Schutz gegen Überspannung und elektrischen Schlag,

  • die Besichtigung und Prüfung der Wechselstromseite und

  • die Kontrolle der Aufschriften und Kennzeichnungen.

Diese Überprüfung muss alle vier Jahre durchgeführt werden und entspricht der Kontrolle des gesamten elektrischen Systems nach der Installation der Solaranlage auf der Basis der DIN VDE 0100-600 „Errichtung von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“. Konkret bedeutet dies, dass der prüfende Handwerker alle Messungen und Kontrollen durchführen muss, die auch bei der Inbetriebnahme der Anlage vorgeschrieben sind. (su)