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Neue Eckpunkte für regionale Grünstromkennzeichnung

Die Bundesregierung verkündet neue Eckpunkte für die Grünstromkennzeichnung vor Ort. Die Akzeptanz bei den Bürgern soll so erhöht werden. Die Kosten für die EEG-Umlage bleiben demnach unbeeinflusst.

Darauf warten viele Direktvermarkter schon lange: Stromversorger, die die regionale Kennzeichnung nutzen wollen, können ihren Kunden die konkreten Anlagen in ihrer Region benennen, aus denen sie direkt vermarkteten Grünstrom beziehen. So erhalten Stromkunden einen direkteren Bezug zu den Ökostromanlagen. „Ziel der regionalen Grünstromkennzeichnung ist es, die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erhöhen“, sagt Staatssekretär Rainer Baake. Das trage zum Beispiel dazu bei, dass vor Ort neue Flächen für Anlagen ausgewiesen würden. Und das sei wiederum wichtig für den weiteren Ökostromausbau, aber auch für ausreichenden Wettbewerb in den kommenden Ausschreibungen, erklärt Baake.

Haken bisher: Nach dem EEG 2014 kann Strom aus Ökostromanlagen, der finanziell über das EEG gefördert wird, aufgrund des Doppelvermarktungsverbotes nicht direkt als Grünstrom an Stromkunden vermarktet werden. Denn die Vermarktung des Stroms als Grünstrom hängt unmittelbar mit seiner Finanzierung zusammen: Jeder Stromkunde fördert mit der EEG-Umlage, die Erzeugung einer entsprechenden Grünstrommenge. Dafür bekommt er auf seiner Stromrechnung ausgewiesen, wie hoch der Anteil des durch ihn geförderten EEG-Stroms an seinem gesamtem Strombezug ist.

Die vier wichtigsten Eckpunkte

Das System soll energiewirtschaftlich sinnvoll sein: Ziel ist eine größere Akzeptanz der Menschen und mehr Schub für den Ausbau der Erneuerbaren. Zudem soll das System keine Anreize setzen, die eine wettbewerbliche Preisbildung am Strommarkt einschränken.

Die EEG-Umlage soll nicht zusätzlich belastet werden: Indem nur die Stromkennzeichnung erweitert, aber kein neues Vermarktungssystem eingeführt wird, wird die EEG-Umlage nicht zusätzlich belastet. Die Änderungen in der Stromkennzeichnung sind somit kostenneutral.

Die Kennzeichnung soll möglichst einfach sein: Denn nur so wird die breiter genutzt. Daher soll auch kein neues Vermarktungssystem geschaffen werden, sondern es werden nur die Möglichkeiten der Stromkennzeichnung erweitert.

Die Kennzeichnung muss glaubwürdig sein: Gegenüber dem Stromkunden darf nicht mehr regionaler Grünstrom ausgewiesen werden als tatsächlich erzeugt wurde. Das stellt das Herkunftsnachweisregister sicher. Regionaler Strom, der durch das EEG gefördert und damit über die EEG-Umlage finanziert wird, darf außerdem nur als geförderter Strom gekennzeichnet werden. (N. Petersen)

Das Eckpunktepapier zur regionalen Grünstromkennzeichnung ist hier.