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Solarparks Teil 2: Landesregierungen verbessern die Wettbewerbschancen

Mit der Zulassung des Baus von Solarparks wollen die Landesregierungen in Stuttgart und München die Wettbewerbschancen ihrer Länder erhöhen. Die bisherige Bilanz von Bayern und Baden-Württemberg in den vergangenen Ausschreibungsrunden fällt sehr unterschiedlich aus.

Lesen Sie im ersten Teil, wie die konkreten Regelungen für die Nutzung von Ackerflächen aussehen.

Die beiden Landesregierungen wollen mit den beschlossenen Verordnungen die Wettbewerbschancen in den Ausschreibungen erhöhen. Denn im Freistaat seien in den vergangenen Jahren die im EEG zugelassenen Flächen weitgehend mit Solarparks bebaut, so dass die noch zur Verfügung stehenden Gebiete rar werden. „Die bisherigen Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen haben gezeigt: Bei der aktuell beschränkten Gebietskulisse erfolgen Zuschläge vor allem an Anlagen auf Konversionsflächen in Ostdeutschland, die besonders wettbewerbsfähige Angebote abgeben können. Das wollen wir mit der Verordnung ändern“, erklärt Bayerns Wirtschafts- und Energieministerin Ilse Aigner.

Auch der Baden-Württembergische Umwelt- und Energieminster Franz Untersteller betont, dass es im Ländle zu wenige erschließbare Konversionsflächen oder Seitenrandstreifen gebe, damit das Land erfolgreich an Ausschreibungen teilnehmen könne. Öffne man die Flächenkulisse nicht, wäre das Land darauf angewiesen, dass die Solarparks in Ost- und Norddeutschland gebaut würden, von wo Baden-Württemberg dann den Strom beziehen müsste. „Da wir den Ausbau der Photovoltaik den anderen alleine weder überlassen wollen noch überlassen können, wenn wir die Themen Versorgungssicherheit mit Strom und Klimaschutz ernst nehmen, benötigen wir die zusätzlichen Flächen“, betont Untersteller.

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Tatsächlich war das Bundesland in den vergangenen Ausschreibungen kaum erfolgreich. Von den bisher versteigerten 1.110 Megawatt konnten in Baden-Württemberg nur neun Projekte mit einer Gesamtleistung von 29 Megawatt eine Marktprämie gewinnen. Das sind 2,6 Prozent der versteigerten Leistung und 4,3 Prozent der bezuschlagten Projekte. Bayern war da schon erfolgreicher. Immerhin gingen 37 Zuschläge für Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von fast 190 Megawatt nach Bayern. Das sind immerhin 17,7 Prozent der bezuschlagten Gebote.

Projektierer begrüßen die Regelung

Die Projektierer von Photovoltaikanlagen begrüßen die Regelung. „Die Nutzung von Flächen kann nun effizienter erfolgen und besser in das Landschaftsbild eingepasst werden“, erklärt Bernhard Beck, Geschäftsführer des Systemprojektierers Belectric aus dem fränkischen Kolitzheim. „Die Regierung hat das Potential der günstigen und umweltfreundlichen Stromerzeugung durch Solarkraftwerke auf Acker- und Grünflächen erkannt“, freut sich Beck.

Eine Konkurrenz zwischen der Nutzung von Flächen für den Bau von Solaranlagen und den Belangen des Naturschutzes sieht er nicht. Schließlich werde der Mutterboden auf den betroffenen Flächen vollständig erhalten, so dass ein geschützter Naturlebensraum entsteht in dem sich viele Tiere und Pflanzen der Roten Liste gefährdeter Tiere Bayerns ansiedeln. „Solarkraftwerke leisten hiermit einen nachhaltigen Betrag zum Umweltschutz“, betont der Projektierer. (Sven Ullrich)