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Ein Viertel des Stroms mit verringerter EEG-Umlage geliefert

Die Ausnahmeregelungen für die energieintensive Industrie in Deutschland bei der Zahlung der EEG-Umlage bleiben üppig. Zwar genießen weniger Unternehmen dieses Privileg, doch die Strommenge, die mit geringerer EEG-Umlage verbraucht wird, steigt an. Großer Gewinner ist die Kunststoffindustrie.

Im kommenden Jahr wird wieder etwa ein Viertel des Stromverbrauchs in Deutschland mit einer verringerten EEG-Umlage bedacht. Das geht aus den jüngsten Veröffentlichungen des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hervor. Demnach beträgt die privilegierte Strommenge, die von energieintensiven Unternehmen verbraucht wird, im Jahr 2018 gut 114 Terawattstunden. Bei einem Gesamtstromverbrauch von 458 Terawattstunden, wie ihn die Bundesnetzagentur für die Berechnung der EEG-Umlage ansetzt, ist dies ein Anteil von 24,9 Prozent.

Stromverbrauch steigt

Nach Angaben der Bafa haben 2.298 Unternehmen einen Antrag auf Anerkennung der Ausnahmeregelungen, also die Zahlung einer verminderten EEG-Umlage, gestellt. Davon hat das Bundesamt 1.908 Anträge genehmigt. Damit ist zwar die Zahl der tatsächlich befreiten Unternehmen zurückgegangen. Denn im Jahr 2017 konnten noch 2.113 energieintensive Betriebe von den Ausnahmeregelungen profitieren. Doch die begünstigte Strommenge ist gestiegen. Denn diese betrug im ablaufenden Jahr nur 112 Terawattstunden. Das in diesem Jahr weniger Unternehmen mehr Strom mit verringerter EEG-Umlage verbrauchen, liegt unter anderem daran, dass der Gesamtstromverbrauch in Deutschland steigen wird. Ein großer Teil dieses Mehrverbrauchs geht zu Lasten der energieintensiven Industrie.

Eine Gigawattstunde Mindestverbrauch

Die Vergünstigungen bei der Zahlung der EEG-Umlage für die energieintensiven Unternehmen sind in den Paragraphen 63 bis 65 geregelt. Demnach können Unternehmen, die mehr als eine Gigawattstunde Strom pro Jahr verbrauchen, von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen. Sie müssen nur 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen, wenn der Stromverbrauch mindestens 17 Prozent der gesamten Betriebsaufwendungen zur Herstellung der Produkte ausmacht. Liegt diese sogenannte Stromkostenintensität zwischen 14 und 17 Prozent, zahlt das Unternehmen 20 Prozent der gültigen EEG-Umlage. In der gleichen Höhe wird die Umlage für den Stromverbrauch durch Schienenbahnen erhoben. Allerdings gilt hier eine Untergrenze für den Gesamtstromverbrauch für den Fahrbetrieb von zwei Gigawattstunden pro Jahr.

13 Terawattstunden für die Bahnen

Die Schienenbahnen werden im kommenden Jahr mit fast 13 Terawattstunden die Branche sein, die am meisten des privilegierten Stroms verbraucht, dicht gefolgt von der Kunststoffindustrie. Die Unternehmen dieser Branche bekommen im Jahr 2018 immerhin gut elf Terawattstunden privilegierten Strom geliefert – eine Steigerung um 2,5 Terawattstunden im Vergleich zum Jahr 2017. Alle anderen Branchen bewegen sich ungefähr auf dem gleichen Niveau wie in diesem Jahr. (su)