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Greenpeace Energy: Nachbesserung des Mieterstromgesetzes gefordert

Greenpeace Energy schlägt im Rahmen der Verbändeanhörung einige Nachbesserungen des Mieterstromgesetzes, das die Bundesregierung als Entwurf vorgelegt hat. Neben der Zulassung von Quartierslösungen sollten auch Bestandsprojekte gefördert werden.

Mit Blick auf den Referentenentwurf des Mieterstromgesetzes der Bundesregierung fordert der Ökostromversorger Greenpeace Energy erhebliche Nachbesserungen. Diese Forderung bezieht sich vor allem auf die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von Quariterslösungen. Denn das Gesetz schreibt vor, dass der produzierte Solarstrom direkt in dem Gebäude verbraucht werden muss, auf dessen Dach er produziert wird. Sonst ist es kein Mieterstrom. Die Möglichkeit, den Solarstrom auch über eine Direktleitung ins Nachbargebäude zu liefern, wird durch das Gesetz ausgeschlossen. „Dies beschränkt die großen Potenziale eines Mieterstromausbaus in Deutschland“, gibt der Ökostromversorger in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zu bedenken. Bereits Ende April soll das neue Mieterstromgesetz im Bundeskabinett beraten und noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden.

Anteilige EEG-Umlage ist zu hoch

Zudem kritisiert Greenpeace Energy, dass Mieterstrommodelle gegenüber der Eigenversorgung mit dem neuen Gesetz finanziell schlechter gestellt sind. Zwar erhalten diese Projekte eine neue, direkte Förderung, die sich an der Größe der genutzten Solaranlage orientiert. Doch wenn man die Kombination von direkter Nutzung und Einspeisung einbezieht, haben die Experten von Greenpeace Energy berechnet, dass die Belastung des Eigenverbrauchs durch die Mieter mit der EEG-Umlage de facto bei etwa 65 Prozent liegt, während bei der Eigenversorgung durch gewerbliche Nutzer nur 40 Prozent der EEG-Umlage vom Anlagenbetreiber zu zahlen sind. „Dieser höhere Abzug ist nicht plausibel“, betont Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy. „Damit verfehlt das Ministerium das Ziel, beide Erzeugungsmodelle gleichzustellen.“

Bemessungsgrundlagen für Gewerbe fehlen

Ein dritter Kritikpunkt ist der Ausschluss bestehender Mieterstromprojekte von der Förderung. Bisher ist nur die finanzielle Unterstützung von Neuanlagen vorgesehen. Wenn Bestandsprojekte mit in die Förderung aufgenommen würden, „würde dies die Leistung all jener Mieterstrompioniere anerkennen, die sich unter meist unwirtschaftlichen Bedingungen für diese dezentrale und ökologisch sinnvolle Erzeugung eingesetzt haben“, sagt Keiffenheim. „Zudem fehlen eindeutige Bemessungsgrundlagen für die Wohn- und Gewerbeanteile im Gebäude oder für das Preisverhältnis zum örtlichen Grundversorgertarif – beides ist aber Voraussetzung für eine Förderung von Mieterstrom. Hier sollte die Bundesregierung nachbessern.“

Grundsätzlich begrüße auch Greenpeace Energy das Mieterstromgesetz trotz der Kritikpunkte als Schritt in die richtige Richtung, da es Mieterstrommodelle insgesamt erleichtere, betonendie Hamburger. „Bisher waren diese Modelle wegen der Belastung durch die EEG-Umlage meist nicht wirtschaftlich. Der im Gesetz geplante neue Förderzuschlag kompensiert diese Hürde zumindest in Teilen.“ (su)