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Mieterstromgesetz: Experten fordern Nachbesserungen

Mit Ausnahme des BDEW unterstützen alle Experten, die der Wirtschaftsausschuss des Bundestages befragt hat, grundsätzlich das Mieterstromgesetz. Allerdings sollten hier noch erhebliche Nachbesserungen einfließen, damit das Gesetz nicht zum Bürokratiemonster wird und die Mieterstromanlagen tatsächlich gebaut werden.

Auf der Anhörung zum Mieterstromgesetz im Wirtschaftsausschuss des Bundestages wurde abermals die Schwäche eines Gesetzes zur Förderung solcher Projekte deutlich. Grundlegend begrüßen die geladenen Experten das Ansinnen, die Energiewende endlich in die Städte zu bringen. Doch prallen hier die Interessen der alten und der neuen Energiewirtschaft wieder heftig aufeinander. So sehen der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VkU) für ihr Klientel ein weiteres Fell davonschwimmen. Nachdem die Versorger schon den selbstverbrauchenden Einfamilienhausbesitzer als Kunden teilweise verloren haben, sollen sie jetzt auch noch den Mieter nur noch bestenfalls mit Reststrom beliefern dürfen.

Stadtwerke haben große Interesse am Mieterstrom

Beide Verbände verweisen dabei allerdings auf die steigenden Kosten für diejenigen, die nicht vom Mieterstrom profitieren. Maren Petersen vom BDEW verweist dazu auf eine Studie, die der Verband in Auftrag gegeben hat, in der die steigenden Netzentgelte für die Mieter dargestellt werden, die nicht vom Mieterstrom profitieren. Allerdings lässt Petersen hier die Forderung des BDEW, endlich die Struktur der Netzentgelte endlich auf die Bedingungen der Energiewende umzustellen, außen vor.

Immerhin auf diesen Umstand weißt Katherina Reiche vom VkU hin. „Diejenigen, die nicht Mieterstrommodelle nutzen können, sind diejenigen, die das Gesamtsystem tragen müssen, denn das Netz bleibt bestehen und die Gesamtkosten bleiben bestehen“, sagt sie in der Anhörung. „Deshalb plädieren wir als VkU dafür, die nächste Legislaturperiode zu nutzen, um sich das Thema Netzentgelte, Umlage und Steuern vorzunehmen.“ Insgesamt verzeichne der VkU allerdings ein großes Interesse von Mietern, Wohnungsunternehmen, aber auch von Stadtwerken, die längst dabei sind, nicht mehr nur Strom zu liefern, sondern diverse Energiedienstleistungen zu erbringen, wie Reiche erklärt. Deshalb hat der VkU auch kein Problem damit, dem Vorschlag einer Mieterstromunterstützung zuzustimmen, während durch den BDEW das Gesetz rundweg ablehnt.

Neuausrichtung der Kosten der Energiewende angehen

Auch auf die grundlegende Zustimmung der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kann die Bundesregierung hoffen. Denn durch den Mieterstrom können auch die Mieter endlich zumindest ansatzweise von den Vorteilen der Energiewende finanziell profitieren, während sie bisher vor allem die Kosten zu tragen haben. Dafür setze sich die VZBV ein, sagt Thomas Engelke, der beim Verbraucherschutzverband das Team Energie und Bauen leitet. „Das kann man aber nicht vollständig in einem Mieterstromgesetz regeln“, sagt er. „Das geht nur, wenn man einen Neuausrichtung der Kosten der Energiewende vornimmt, wo dieser Punkt neu geregelt wird, wo die Industrieausnahmen neu geregelt werden, wo auch die Netzentgelte neu geregelt werden, so dass unterm Strich die Verbraucher insgesamt von niedrigen Energiepreisen profitieren.“ Er kritisiert, dass der Mieterstrom und der Eigenverbrauch im Eigenheim immer noch nicht gleichgestellt wird. Und ist hier auf einer Linie mit Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund, der dahingehend eine spürbare Nachbesserung des Gesetzentwurf einfordert.

Quartierslösungen zulassen

Zudem fordert Themas Engelke von der VZBV, dass Nachbarschaftslösungen möglich werden und die räumliche Begrenzung von Mieterstrom auf einzelne Gebäude aufgehoben wird. Diese Regelung fordern auch Michael Geißler von der Berliner Energieagentur und Hartmut Gaßner. Letzterer ist Fachanwalt für Umweltrecht und unter anderem Aufsichtsratsvorsitzender der Bürger Energie Berlin. Sie plädieren für eine Quartierslösung. Gaßner fordert, den Begriff der räumlichen Nähe aus dem Energiewirtschaftsgesetz anzuwenden. Dann würden der Anteil der Mieter, die nicht von solchen Angeboten profitieren können, viel geringer ausfallen und nicht von der Bereitschaft der Vermieter abhängen, ein solches Projekt umzusetzen oder zuzulassen. Dann würden auch die Mehrbelastungen für mehr Mieter geringer ausfallen und sich die Gesamtbelastungen wieder breiter verteilen.

Konzessionseinnahmen sinken

Genau auf diese Mehrbelastungen zielt Marc Elxnat von der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände ab. „Jede Förderung impliziert, dass die Kosten dafür von der Allgemeinheit und insbesondere denjenigen getragen werden müssen, die nicht direkt profitieren“, sagt er. „Für manche Verbraucher kann die Förderung höhere Preise bedeuten, zu einer merklichen Belastung im Einzelfall werden, auch wenn die Mehrbelastungen im deutschlandweiten Vergleich sehr moderat ausfallen.“ Für die Gemeinden befürchtet er leichte Einbußen bei den Konzessionseinnahmen kommen. Allerdings sollte hier auch erwähnt werden, dass, wenn die Netze in der Hand kommunaler Stadtwerke sind, diese Einbußen in Form von geringeren Zahlungen durch das Stadtwerk wieder wett gemacht werden. (su)