Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Nur nicht klagen?

Deutschland klagt nicht, erst recht nicht gegen den eigenen Staat. Denkste! Ein Verband von 125 Betreibern von Biogasanlagen hat nun Klage gegen das EEG 2014 eingereicht, bei den obersten Gralshütern in Karlsruhe. Der Grund: Die nachträglichen Eingriffe in das Vergütungssystem verletzen den Bestandsschutz der Anlagen. Denn die Höchstbemessungsgrundlage der geförderten Strommenge wurde im vergangenen Sommer kurzerhand auf 95 Prozent der bisherigen Anlagenleistung begrenzt. „Sinnvolle Investitionen und Effizienzsteigerungen werden dadurch bestraft, jegliche Investitionssicherheiten ausgehebelt“, heißt es von Seiten der Anlagenbetreiber. „Das Grundprinzip des EEG wird verletzt, das besagt, dass Anlagenbetreiber während der gesetzlichen Vergütungsdauer für den gesamten erzeugten Strom eine Vergütung erhalten.“ Die Verluste der Betreiber von Biogasanlagen gehen in die Millionen Euro.

Der Berg kreißte und gebar eine Maus

Nun sind Biogasanlagen weniger unser Thema, obgleich wir sie natürlich vollauf begrüßen. Doch wir werden an eine andere Klage erinnert, die vor Jahresfrist vom BSW-Solar in Aussicht gestellt wurde. Bisher wurden keine konkreten Aktivitäten bekannt. Freilich geht es in der Photovoltaik nicht um Bestandsschutz, sondern um den Irrsinn einer Sonnensteuer („EEG-Umlage“) auf selbst verbrauchten Solarstrom. Was wurde damals dagegen gewettert! Und jetzt? Kreißte der Berg und gebar eine Maus?

EEG-Umlage vors Verfassungsgericht!

Die Sache gehört vors Verfassungsgericht. Denn nach dieser Logik wären die Möhren aus dem Kleingarten gleichfalls zu versteuern, ebenso das Regenwasser, das der Gartenfreund in seiner Tonne sammelt. Auch Maßnahmen zur Einsparung von Strom wären mit der EEG-Vergütung zu belegen, denn grundsätzlich geht es um dieselbe Sache. Wer eine LED in die Fassung schraubt, um die alte Glühbirne zu ersetzen, spart 90 Prozent Strom ein. Auf diese 90 Prozent müsste er oder sie die volle EEG-Umlage zahlen. Oder reden wir von Gasthermen, solarthermischen Kollektoren oder Wärmepumpen, lediglich eine andere Form von selbstverbrauchter Energie.
Und es ist überhaupt nicht einzusehen, warum Mieter die EEG-Umlage zahlen müssen, Eigentümer von Kleinanlagen jedoch ausgenommen sind. Es gibt ein Bundesgesetz, das jede Benachteiligung der Menschen in diesem Lande verbietet, sei es wegen ihrer Rasse, ihres Geschlechtes, ihres sozialen Status oder ihrer Religion. Antidiskriminierungsgesetz wird es genannt.

Zahlreiche Hebel vorhanden

Es gibt also zahlreiche Hebel, um diesen Unsinn zu beenden. Bevor er Schule macht. Es reicht nicht, auf die Selbstheilungskräfte des Marktes zu setzen, oder auf den Erfindungsgeist der Menschen in diesem Land. Zwar beleben sie den Photovoltaikmarkt in diesem Jahr, es geht wieder bergauf. Doch wenn den Ankündigungen keine Taten folgen, sollte man beim nächsten Disput den Mund vielleicht nicht vorschnell zu voll nehmen.

Tags