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Photovoltaikversicherungen (2): Empfohlener Mindestschutz

In Policen sind nicht immer alle Risiken versichert. Überspannung, Tierbiss oder Ertragsausfall fehlen häufig. Das ergab ein Vergleich der Stiftung Warentest. Diesen Standard sollten Policen für Photovoltaikanlagen enthalten.

Feuer, Sturm, Überspannung, Marderbiss – eine Photovoltaikanlage  ist diesen Risiken ausgesetzt. Die meisten Kunden haben eine Versicherung abgeschlossen, doch häufig ist nicht jeder Schaden wirklich. Zwei Arten von Photovoltaikversicherungen gibt es. Kunden können sie als Zusatzbaustein ihrer Wohngebäudeversicherung abschließen oder als separate Police bei einem anderen Anbieter. Die erfreuliche Nach­richt: Gute Verträge gibt es schon für unter 100 Euro im Jahr. Diesen Mindestschutz empfiehlt Stiftung Warentest:

Brand: Brände sind zwar selten, aber im Extremfall der teuerste Schaden. Das muss unbe­dingt versichert sein.

Blitz: Versichert ist der direkte Einschlag in die Solar­anlage.

Tierbiss: Nicht nur Schäden durch Marder, sondern auch durch andere Nagetiere sollten mitversichert sein.

Sturm/Hagel: Dieser Schutz wird zunehmend wichtig. Laut einer Studie des Potsdam-Instituts für Klima­folgen­forschung können schwere Stürme, die bisher alle 50 Jahre vorkamen, künftig alle 10 Jahre auftreten.

Grobe Fahr­lässig­keit: Die Versicherung sollte auch dann voll zahlen, wenn der Kunde einen Schaden grob fahr­lässig mitver­ursacht hat.

Bedienungs­fehler: Sie sind selten, sollten aber im Schutz enthalten sein.

Über­spannung/Kurz­schluss: Dieser Schutz greift zum Beispiel, wenn der Blitz eine Über­land­leitung trifft und dadurch die Anlage beschädigt.

Diebstahl: Dies ist eher ein Problem bei großen, gewerb­lichen Solar­parks. Module vom Dach eines Hauses zu schrauben, ist auffällig, ihr Verkaufs­wert gering.

Schnee­druck/Lawinen: Wird Schnee nass und verdichtet sich, erhöht sich sein Gewicht enorm. Schäden an der Unter­konstruktion oder den Modulen sind die Folge. Der Schutz greift nicht für den Minder­ertrag, wenn Schnee die Module bedeckt. Auch Frost- und Wasser­schäden sollten versichert sein.

Ertrags­ausfall: In der Regel reicht es, wenn die Versicherung für maximal drei Monate den Betrag zahlt, den die Anlage im Schnitt der letzten zwölf Monate erwirt­schaftet hat.

Im Schadens­fall leichter mit nur einem Versicherer

Vorteil der Verträge, die als Zusatz zur Wohn­gebäude­versicherung angeboten werden: Wenn im Brandfall die Anlage und das Haus betroffen sind, hat der Kunde es mit nur einem Versicherer zu tun. Wird die Anlage über einen anderen Anbieter versichert, müssen im Streitfall Gutachter klären, welcher Schaden­anteil zu Lasten der Gebäude­versicherung geht und welcher zu Lasten der Photovoltaik­police.

Haft­pflicht­schutz nicht vergessen

Besitzer von Photovoltaikanlagen sollten unbe­dingt auch ihr Haft­pflich­trisiko versichern. Fall ein Brand auf das Nach­barhaus über­greift oder ein Sturm Module vom Dach fegt, die ein vorm Haus geparktes Auto treffen, kann ein größerer Schaden entstehen. In modernen Privathaftpflichtversicherungen sind die Solar­anlagen von Privatleuten meist enthalten.

Der ausführliche Test erscheint in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. (Petra Franke)

Zum Testbericht der Stiftung Warentest