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Amtsgericht genehmigt Schutzschirmverfahren für Centrotherm

Die Centrotherm Photovoltaics AG befindet sich nun im neu geschaffenen Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Ulm habe am Donnerstag dem Antrag stattgegeben, teilte der Photovoltaik-Anlagenbauer nun mit. Damit sei der Weg frei, um den eingeschlagenen Sanierungskurs konsequent fortzusetzen. Das Amtsgericht habe zudem die Eigenverwaltung genehmigt, teilte Centrotherm weiter mit.  Centrotherm könne zudem alle zur Weiterführung des Unternehmens notwendigen Leistungen in Anspruch nehmen und als Masseverbindlichkeiten begleichen. Damit seien nun alle Voraussetzungen erfüllt, damit das Photovoltaik-Anlagenbauer seine Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Kunden aufrecht erhalten könne.

Das Amtsgericht Ulm habe den Rechtsanwalt Martin Hörmann von der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte zum vorläufigen Sachverwalter bestellt. Er werde im Interesse der Gläubiger die Einhaltung des Sanierungsplans und des Schutzschirmverfahrens überwachen. Einzelheiten zu den geplanten Restrukturierungsmaßnahmen hatte Centrotherm bereits am Mittwoch mitgeteilt. (Sandra Enkhardt)