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Genehmigter Überflug

Der gewerbliche Einsatz von Flugdrohnen hat einige rechtliche Aspekte, die nicht vernachlässigt werden dürfen. Denn die Fluggeräte sind kein Spielzeug.

Spätestens seit dem Drohnendebakel „Euro Hawk“ sind die „unbemannten Flugobjekte“ in aller Munde. Allerdings werden die Flugdrohnen nicht nur zu militärischen, sondern zunehmend auch zu gewerblichen Zwecken eingesetzt. Der Einsatz von Drohnen kann beispielsweise die Kontrolle von Solaranlagen erleichtern. Denn mit ihrer Hilfe lassen sich auch große Solarfelder schnell überfliegen, um thermografische Aufnahmen zu machen.

Tipps für die Genehmigungen

Die Rechtsanwältin Rosa Auricchio-Ammann aus der Kanzlei Schaudt Rechtsanwälte in Stuttgart weist jedoch darauf hin, dass der Einsatz an eine Genehmigung gebunden ist. Denn unter bestimmten Voraussetzungen reden die Behörden ein gewichtiges Wörtchen mit. In einem exklusiven Praxisreport für photovoltaik erläutert sie die Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen.

Denn Drohnen, die zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden, gelten als unbemannte Luftfahrtsysteme und fallen unter das Luftfahrtgesetz. Die Benutzung des Luftraumes durch unbemannte Luftfahrtsysteme wurde erst in den letzten Jahren gesetzlich geregelt. Verboten ist der gewerbliche Einsatz der Drohnen, wenn er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt oder die Gesamtmasse des Geräts mehr als 25 Kilogramm beträgt. Bei großen oder schwer erreichbaren Solaranlagen kann die Drohne schnell außerhalb der Sichtweite geraten, wenn die sie vom Boden aus gesteuert wird.

Flug in Sichtweite

Schon vor dem Einsatz sollte man sich also darüber Gedanken machen, von welchem Standpunkt aus die Drohne eingesetzt werden soll. Das Durchschnittsgewicht einer Mini-Drohne dürfte weit unter 25 Kilogramm liegen, sodass der Betrieb, sofern auch die Sichtweite gewährleistet wird, nicht grundsätzlich verboten ist.

Auch in den Fällen, in denen der gewerbliche Einsatz der Drohnen nicht verboten ist, bedarf es einer Aufstiegserlaubnis durch die örtlich zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem der Einsatz durchgeführt werden soll und zwar unabhängig vom Gewicht der einzusetzenden Drohne. (Heiko Schwarzburger)

Den vollständigen Praxisreport lesen Sie im Septemberheft der Fachzeitschrift photovoltaik, das am 6. September 2013 erscheint.