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Kampf um die Erlaubnis

Im Leben sind sprichwörtlich zwei Kontakte wichtig: Einen guten Schneider und einen fähigen Anwalt braucht man demnach. Die Kleinwindbranche kann ein Lied davon singen – der Rechtsbeistand ist gefragt. Einige Firmen in der Branche arbeiten fest mit Anwälten zusammen, die Kunden der Hersteller betreuen.

Diese Zusatzleistung kostet allerdings extra, verringert aber möglicherweise eigene Aufwendungen und Anstrengungen oder verhindert sogar größeren Ärger. „Ich schätze, dass jeder Hersteller von Turbinen mit mehr als fünf Kilowatt Leistung sich mit dem Thema der Genehmigungen auseinandersetzen muss“, sagt Patrick Jüttemann. Er betreibt das Portal http://www.klein-windkraftanlagen.com.

Die Firma Braun Windturbinen verlässt sich beispielsweise auf die Dienste von Jürgen Linhart aus Regensburg, einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Auch die Firma Aircon Lely aus Ostfriesland bietet Kunden den Anwaltsrat an. Generell gilt: Die Genehmigung für eine Kleinwindanlage in Wohngebieten ist schwerer zu bekommen als für eine im Gewerbegebiet, Mischgebiet oder im ländlichen Raum.

Kleinere Anlagen meist befreit

Kleinwindanlagen auf mobilen Objekten wie Segelschiffen oder Wohnmobilen sind genehmigungsfrei. Kleinwindanlagen über zehn Meter Höhe benötigen dagegen in allen Bundesländern eine Genehmigung. Für kleine Anlagen mit weniger Leistung gibt es in manchen Ländern Ausnahmen. Die folgende Tabelle zeigt die Bundesländer im Überblick.

Zwei Formen sind dabei zu unterscheiden: Eine Verfahrensfreistellung bedeutet, dass das Kleinwindrad aufgestellt werden kann, ohne das Bauamt zu benachrichtigen. Eine Genehmigungsfreistellung heißt, dass die Baubehörde über die geplante Installation informiert werden muss.

Kontakt vor Ort suchen

Fazit: Je nach Verfahrensart bestehen unterschiedliche Anforderungen. Der exakte Umfang dieser auch regional und in den Bundesländern stark abweichenden Anforderungen kann am effektivsten in Gesprächen mit den vor Ort zuständigen Bauämtern geklärt werden. Das ist zumindest die Erfahrung von Rechtsanwalt Dirk Legler aus Hamburg. Legler ist Partner der Kanzlei Günther und juristischer Beirat des Bundesverbands für Kleinwindanlagen (BVKW).

Anlagen ohne vorherige behördliche Beteiligung zu errichten, sei nicht ohne Risiko. Im schlimmsten Fall drohe eine Abrissverfügung oder Rückbauverpflichtung, sagt Legler, wenn der Nachbar wechsle oder es einen Schaden gebe. Sein Tipp: „Langfristig vor dem geplanten Datum der Errichtung der eigenen Kleinwindanlage sollte sich jeder Kleinwindanlagenbetreiber einen Termin beim zuständigen Mitarbeiter der örtlichen Baubehörde geben lassen.“

https://bundesverband-kleinwindanlagen.de/

Marktreport 2015

Die besten Kleinwindanlagen

Der neue Marktreport von Patrick Jüttemann ist da. Er umfasst ausschließlich erprobte und marktreife Windgeneratoren. Insgesamt werden 85 Kleinwindmodelle von 27 Herstellern vorgestellt. Aufgenommen wurden nur Anlagen, die ihre Qualität unter Beweis gestellt haben. Diese Marktbeobachtung und Recherche hat Jüttemann selbst gemacht. Denn die hohe Dynamik des Marktes führt zu zahlreichen Änderungen und Neuigkeiten. Deshalb wird der Marktreport regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht und in Form einer PDF-Datei angeboten.

Insgesamt werden 85 Kleinwindmodelle von 27 Herstellern präsentiert. 16 Kleinwindmodelle und drei Hersteller sind neu dazugekommen, darunter ein Newcomer aus Deutschland. Im Kapitel zur Update-Historie werden die Neuerungen im Vergleich zur Vorgängerversion des Marktreports auf einen Blick dargestellt. In drei Übersichtslisten werden alle Windgeneratoren sowohl alphabetisch als auch sortiert nach Nennleistung und Rotordurchmesser präsentiert.

Das Kapitel zur Wirtschaftlichkeit umfasst die neuen Rahmenbedingungen auf Basis des EEG 2014. Ferner wird mit Beispielrechnungen die Wirtschaftlichkeit von Kleinwindkraftanlagen verdeutlicht.

Der Marktreport 2015 kostet für Neukunden 26,99 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Käufer, die nach dem 1. Juli 2014 den Marktreport 2014 erworben haben, bekommen die 2015er-Version kostenfrei. Wer den Kleinwind-Marktreport vor dem 1. Juli erworben hat, kann den günstigen Updatepreis von 16,99 Euro in Anspruch nehmen. Das sind zehn Euro Ersparnis im Vergleich zum Normalpreis. Alle Bestandskunden werden per E-Mail informiert.

http://www.klein-windkraftanlagen.com

Bundesländer

Das Baurecht für Kleinwindanlagen im Überblick

Marktübersicht

Kleinwindkraft bis 15 Kilowatt

  • 26 Kleinwindhersteller
  • 61 Modelle mit horizontaler Achse
  • elektrische Leistungsdaten
  • Flügelanzahl des Rotors
  • Hinweise zur Zertifizierung
  • alle Daten in Excel sortierbar

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