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Förderung in der Schweiz überbucht

Die Kostendeckende Einspeisevergütung in der Schweiz ist mit fast 410 Millionen Franken überbucht. Allerdings sind in dieser Rechnung auch die Anlagen enthalten, die zwar eine Förderzusage haben, aber noch nicht realisiert sind. Damit fallen die Kosten für diese Anlagen real noch nicht an. So wird auch in Zukunft der Fonds liquide bleiben.

Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) in der Schweiz ist derzeit mit 409,8 Millionen Euro überbucht. Dies teilt die für die Auszahlung der KEV zuständige Stiftung mit. Nach Angaben der KEV Stiftung erhalten derzeit 9.111 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 765 Megawatt die KEV. Die Vergütung beträgt insgesamt 463 Millionen Schweizer Franken. Da sich die Vergütung für den Anlagenbetreiber aus den Erlösen am Strommarkt und den Zahlungen aus dem Fonds der KEV Stiftung zusammensetzt, schlagen die Anlagen mit 364,7 Millionen Franken bei der KEV Stiftung zu Buche. Von diesen Summen werden die meisten an Biomasse und Windkraftanlagen ausgezahlt. Die Photovoltaik steht in der Schweiz mit 293 Megawatt installierter Leistung an erster Stelle. Doch produzieren die insgesamt 8.468 Solaranlagen weniger Strom als die Biomasse- und Windkraftanlagen. Damit muss die KEV Stiftung auch nur 104,5 Millionen Franken an die Anlagenbetreiber bezahlen.

Fast 2.000 Solaranlagen haben Förderzusage

Zu den Anlagen, die tatsächlich schon im Betrieb sind, kommen noch Generatoren, deren Betreiber zwar schon den Bescheid haben, dass sie die KEV bekommen. Doch sind diese Anlagen noch nicht ans Netz angeschlossen. Auf der Liste der Anlagen mit einem Positiven Bescheid stehen insgesamt 3.087 Generatoren. Mit 1.986 Anlagen bekommen davon fast zwei Drittel der Anlagen ihre KEV für den eingespeisten Solarstrom. Für diese Photovoltaikanlagen werden 19,4 Millionen Franken pro Jahr fällig, die die KEV Stiftung zahlen muss, wenn die Generatoren einmal am Netz sind. Insgesamt muss die KEV Stiftung 592,4 Millionen Franken für die Anlagen aller Technologien bezahlen, wenn diese tatsächlich gebaut werden. Davon geht die Stiftung aber nicht aus. „Es ist klar, dass nicht alle Projekte, welche einen positiven KEV-Bescheid erhalten haben, realisiert werden können“, betont die Stiftung. „Damit reduzieren sich die eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nach Ablauf der Projekt- und Inbetriebnahmefristen.“

Insgesamt stehen den Vergütungszahlungen auf der Habenseite der KEV Stiftung eine Summe von 547,3 Millionen Franken gegenüber. Damit steht fest, dass die KEV 409,8 Millionen Franken pro Jahr zu viel auszahlen müssten. „Zwar ist der Fonds mit seinen Verpflichtungen momentan komplett überbucht“, resümiert die KEV Stiftung. „Unsere Liquiditätsberechnung zeigt, dass der KEV-Fonds langfristig liquide bleiben wird, sofern sich die Realisierungsraten im Rahmen der bisherigen Erfahrungswerte beziehungsweise Annahmen bewegen.“

sinkender Strompreis belastet zusätzlich

Eine zweite Unwägbarkeit ergibt sich für die KEV Stiftung aber aus dem Strompreis. Denn je niedriger der Strompreis ist, desto weniger bekommen die Energieversorger am Markt für den regenerativen Strom. Um die zu Beginn der Förderung zugesicherte Vergütung für die Anlagenbetreiber auch tatsächlich realisieren zu können, muss die KEV Stiftung für den Differenzbetrag einspringen. Das bedeutet konkret, dass die Zahlungsverpflichtungen der KEV Stiftung um 21,9 Millionen Euro pro Jahr steigen, wenn der Preis am Strommarkt nur um einen Rappen fällt. Andererseits wird der KEV-Fonds um die gleiche Summe entlastet, wenn der Börsenstrompreis um einen Rappen steigt. Dies ist allerdings eher unwahrscheinlich. Denn seit dem Start der KEV im Jahr 2009 sind die Marktpreise für den Strom stetig gefallen. (su)