Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

Bundesnetzagentur veröffentlicht Leitfaden zum Eigenverbrauch

Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf für einen Leitfaden zum Eigenverbrauch veröffentlicht. Damit will sie rechtliche Unklarheiten ausräumen und Antworten auf einzelne Fragen zum diesem Thema geben. Jeder kann noch bis zum 20. November zum Entwurf Stellung nehmen.

Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf für einen Leitfaden zum Eigenverbrauch von Strom veröffentlicht. Darin geht die Behörde auf die komplizierten rechtlichen Regelungen ein, in welchen Fällen und in welcher Höhe der Eigenverbrauch mit der EEG-Umlage belastet wird. Der Leitfaden soll die noch offenen Fragen zu diesem Thema klären.

Leitfaden ist keine Verwaltungsvorschrift

In dem Leitfaden legt die Bundesnetzagentur aber lediglich ihre Auffassung zur EEG-Umlagepflicht für die Eigenversorgung dar. Er ist die Einschätzung der Behörde zu wesentlichen Praxisfragen bezüglich dieses Themas. Die Behörde stellt klar, dass es sich bei dem Leitfaden weder um eine Verwaltungsvorschrift noch um eine Norm handelt. „Der Leitfaden dient den betroffenen Unternehmen und Bürgern als Orientierungshilfe, um eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden“, schreiben die Autoren des Leitfadens.

Rechtsklarheit schaffen

Die Bundesnetzagentur wird sich aber im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse an diesem Leitfaden orientieren, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern kommt. „Unser Leitfaden wird in seiner Detailtiefe einen Beitrag zur Schaffung von Rechtsklarheit in den vielfältigen Fallgestaltungen der Eigenversorgung, wie zum Beispiel den Regelungen zur Modernisierung von Bestandsanlagen leisten“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die im Gesetz verankerten Regelungen sind komplex, weshalb der Leitfaden sowohl den Netzbetreibern als auch den Eigenversorgern eine Orientierung gibt, welche Konstellationen nach der neuen Rechtslage unter das Eigenversorgungsprivileg fallen und welche Melde- und Mitteilungspflichten bestehen.“

Konsultation bis zum 20. November

Mit dem Leitfaden erklärt die Bundesnetzagentur detailliert die grundsätzlichen gesetzlichen Regelungen und greift Einzelfragen auf, die an die Behörde herangetragen wurden. Das Papier steht jetzt zur Konsultation. Alle Interessierten sind eingeladen, bis zum 20. November dieses Jahres zum Entwurf Stellung zu nehmen. Am 14. Dezember 2015 veranstaltet die Bundesnetzagentur einen Workshop, an dem jeder teilnehmen kann. Nach der Auswertung der Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur die endgültige Version des Leitfadens zur Eigenversorgung auf ihrer Internetseite veröffentlichen. (Sven Ullrich)