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EEG als Begrenzungsgesetz für Ökoenergie

Der Dachverband der Erneuerbaren kritisiert das überarbeitete Eckpunktepapier aus dem Hause Gabriel zur EEG-Novelle 2016. Der Vorschlag mache aus dem Gesetz für den Ökoenergieausbau ein Gesetz, das den Ausbau begrenze.

Ziel der Bundesregierung bei der EEG-Reform sei es, den Ökostromanteil im Stromsektor bis 2025 auf maximal 45 Prozent zu deckeln. „Würden die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums umgesetzt, hieße das nichts anderes, als den Anteil schmutziger fossiler Energieträger bei 55 Prozent im Jahr 2025 zu zementieren“, sagt Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Das stehe im Widerspruch zu den Klimaschutzzielen der Regierung.

Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums macht aus dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien ein Gesetz, das den Ausbau de facto begrenzt“, sagt BEE-Chef Falk, das aktuelle Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums zur EEG-Novelle 2016. „Seit der Reaktorkatastrophe von Fukushima wird die von der Bundesregierung proklamierte Energiewende durch EEG-Reformen schrittweise ausgehebelt: 2012 wurde die Photovoltaik, 2014 die Bioenergie ausgebremst. Mit dem EEG 2016 droht nun der Windenergie eine drastische Drosselung“, erklärt Falk.

Er betont weiter, dass Deutschland wesentlich mehr zum Klimaschutz beitragen könnte, wenn die Bundesregierung den schnellen Ausbau der Erneuerbaren zulassen würde. Sowohl im Stromsektor als auch in den Bereichen Wärme und Mobilität wird mit einer ambitionierteren Energiepolitik wesentlich mehr Kohlendioxid eingespart. Falk betont dass, Erneuerbare der einzige Weg für Klimaschutz bei gleichzeitigem Wirtschaftswachstum seien. (N. Petersen)