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Trina Solar erneut abgemahnt

Eine Garantie, die Kunden im Schadensfall auf Kosten sitzen lässt, nützt wenig. Zum zweiten Mal hat die Verbraucherzentrale NRW deshalb den Modulhersteller Trina Solar abgemahnt. Der Hersteller vertreibt seine Photovoltaikanlagen derzeit über die Handelskette Tchibo.

Trina hatte demnach die Übernahme wesentlicher Kosten bei der Garantieabwicklung ausgeschlossen. Das bedeutet laut der Verbraucherzentrale NRW beispielsweise: Wenn ein Solarmodul defekt ist, wird zwar kostenloser Ersatz gestellt oder das betroffene Teil repariert. Doch für die aufwändige und deswegen teure Demontage der defekten Produkte und die Installation der neuen muss der Kunde selbst aufkommen. Das ist unzulässig, wie das Oberlandesgericht Bamberg und das Landgericht München in vergleichbaren Verfahren entschieden hatten. Solche Klauseln seien deshalb unwirksam – auch in bestehenden Verträgen. Trina Solar habe sich zur Unterlassung verpflichtet, teilen die Verbraucherschützer mit.

Schadensmeldefristen klären

„In den Garantiebedingungen verstecken sich oft Regelungen, die im Ernstfall große Probleme machen können“, bewertet Jurist Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW. Er rät deshalb dazu, die wichtigsten Aspekte wie die Übernahme der Abwicklungskosten und Schadensmeldefristen vor dem Kauf zu klären und beim Vergleich mehrerer Angebote in die Entscheidung einzubeziehen. „Gerade bei Photovoltaikanlagen, bei denen die ganze Anschaffung auf langfristige Wirtschaftlichkeit abzielt, können unzureichende Garantien schnell einen Strich durch die Rechnung machen“, sagt Schneidewindt.

Das gelte auch für Batteriespeicher, die zunehmend im Verbund mit Solaranlagen betrieben werden. Diese seien technisch komplex und werden durch das häufige Laden und Entladen stark beansprucht. „Ein fehlerfreier Betrieb dieser Speicher über Jahre hinweg ist derzeit noch eine große Herausforderung für viele Hersteller“, erklärt der Jurist. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Garantie zum Tragen komme, sei deshalb gar nicht so klein. Zudem seien Speicher häufig aus mehreren Komponenten verschiedener Hersteller zusammengesetzt. Deshalb gelten meist unterschiedliche Garantien für die Teile. (nhp)

Tipp: Worauf Käufer von Photovoltaikanlagen in den Vertragsbedingungen noch achten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale NRW hier.