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Investitionszuschuss kommt bei den Schweizern gut an

Die Einmalvergütung erfreut sich bei den eidgenössischen Photovoltaikkunden größter Beliebtheit. Es stehen aber noch mehr als 20.000 Anlagen auf der Warteliste, die eine Einmalvergütung beanspruchen können. Das hat Konsequenzen für die Größte des Fördertopfes.

Von den 36.300 Photovoltaikanlagen, die in der Schweiz auf der Warteliste zur Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) stehen, haben derzeit 20.479 Betreiber einen Anspruch auf Einmalvergütung. Deren Generatoren leisten zusammen mehr als 246 Megawatt. Das hat die Stiftung KEV ermittelt. Diese Zahl bezieht sich dabei auf die bereits gebauten als auch die noch nicht gebauten, aber schon zur KEV angemeldeten Anlagen.

Über 9.000 Generatoren bereits gebaut

Damit wird klar, dass fast zwei Drittel der gebauten und geplanten Anlagen in der Schweiz kleinere Generatoren auf Wohn- und Gewerbegebäudedächern sind, die eine maximale Leistung von 30 Kilowatt haben. Denn nur solche Anlagen können nach derzeitigen Regelungen den einmaligen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Investitionssumme beanspruchen. Von diesen 20.479 Anlagen sind 6.876 Generatoren mit einer Gesamtleistung von 66,5 Megawatt schon realisiert, die definitiv eine Einmalvergütung bekommen, weil sie weniger als zehn Kilowatt leisten. Solche Anlagen werden ausschließlich über den Investitionszuschuss gefördert. Weitere 4.635 Anlagen mit einer Gesamtleistung von gut 32 Megawatt, die bisher noch nicht gebaut sind, werden gemäß der Anmeldedaten ebenfalls die Einmalvergütung bekommen.

Dazu kommen noch 8.968 Anlagen mit einer Leistung zwischen zehn und 30 Kilowatt, deren Betreiber sich zwischen einer Einmalvergütung und der KEV entscheiden können. Diese Anlagen leisten zusammen gut 137 Megawatt. Davon sind bereits 2.391 mit einer Gesamtleistung von mehr als 35,5 Megawatt gebaut. Weitere 6.577 Generatoren mit einer Gesamtleistung von 101,5 Megawatt sind noch nicht realisiert, aber schon auf der Liste zur KEV eingetragen.

Fördertopf ist zu klein

Die Stiftung KEV hat ausgerechnet, dass, wenn alle diese Anlagen mit der Einmalvergütung gefördert werden, dafür insgesamt 246,3 Millionen Franken benötigt werden. Die Konsequenz: Derzeit liegen immer nur 50 Millionen Franken im Fördertopf für die Einmalvergütung pro Jahr. Wird diese Summe nicht erhöht, dauert es fünf Jahre, bis alle Betreiber dieser 20.479 Anlagen ihre Einmalvergütung bekommen haben.

Damit wird auch klar, dass der Fördertopf viel zu klein ist. Schon jetzt ist die Auszahlung der Einmalvergütung für dieses Jahr vorerst ausgesetzt, weil das dafür vorgesehene Geld alle ist. Für die bereits gebauten Anlagen fallen jetzt schon 108,6 Millionen Franken an. Werden die Fördersummen nicht erhöht, müssen diese Anlagenbeitreiber derzeit lange auf ihren Investitionszuschuss warten. Da sich dieser allerdings auf die Investitionssumme bezieht und nicht – wie die KEV vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme abhängig ist – verliert der Anlagenbetreiber kein Geld, auch wenn er länger darauf warten muss.

94 Prozent entscheiden sich für Einmalvergütung

Die Einmalvergütung erfreut sich derzeit größter Beliebtheit. Das geht aus der Betrachtung der Anlagen hervor, die ein Wahlrecht zwischen Investitionszuschuss und KEV haben. So wurden bereit im vierten Quartal des vergangenen Jahres von den 1.446 realisierten Generatoren mit einer Leistung zwischen zehn und 30 Kilowatt 1.363 mit einem Investitionszuschuss gebaut. Das sind mehr als 94 Prozent der Anlagen. Nur 83 Betreiber entschieden sich für die KEV. Im ersten Quartal dieses Jahres setzte sich dieser Trend fort. Von den 1.068 Wahlsrechtsanlagen haben sich 1.001 Betreiber für die Einmalvergütung entschieden. Nur 67 Anlagen stehen noch auf der Warteliste für die KEV. (Sven Ullrich)

Einen ausführlichen Report über die derzeitige Situation der Photovoltaikbranche in der Schweiz lesen Sie in der kommenden Ausgabe der photovoltaik, die am 16. Juni erscheint.