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Bundesregierung

Neuregelung abschaltbarer Lasten beschlossen

Die Bundesregierung hat eine Änderung der Verordnung über abschaltbare Lasten (ABLAV) beschlossen. Das sind große Verbraucher, die ihre abgeforderte Leistung innerhalb eines bestimmten Rahmens und eines vorgegebenen Zeitraums so weit reduzieren können, dass sie zur Stabilität des Übertragungsnetzes beitragen können.

In Zukunft wird die Abschaltleistung nicht mehr wie bisher monatlich, sondern wöchentlich ausgeschrieben. Die Bundesregierung verspricht sich dadurch einen niedrigeren Preis für die zur Verfügung gestellte Abschaltleistung. Dieser niedrigere Preis wird aber auch durch die Erhöhung der Nachfrage erzielt. Bisher haben die Übertragungsnetzbetreiber jeden Monat 500 Megawatt an sofort abschaltbarer Verbrauchsleistung ausgeschrieben. Dazu kamen noch einmal 500 Megawatt an schnell abschaltbaren Lasten. Diese Leistungsgrenzen wurden jetzt um jeweils 250 Megawatt erhöht, sodass in Zukunft nicht mehr monatlich ein Gigawatt, sondern wöchentlich 1,5 Gigawatt Abschaltleistung ausgeschrieben werden.

Zudem sinken die Preise für die Leistung, wenn sie nur bereitgestellt, aber nicht abgefordert wird. Der maximale Leistungspreis beträgt derzeit 2.500 Euro pro Monat und Megawatt. In Zukunft wird er auf 500 Euro pro Woche begrenzt. Da jetzt nicht mehr zwölf, sondern 52 Ausschreibungen stattfinden, sinken die Maximalkosten für die bereitgestellte Leistung von derzeit 30.000 auf 26.000 Euro pro Jahr und Megawatt. Wird die bereitgestellte Last tatsächlich vom Netzbetreiber abgeschaltet, wird ein Arbeitspreis fällig, der ebenfalls vorher in den Ausschreibungen ermittelt wurde. Dieser Arbeitspreis bleibt bei maximal 400 Euro pro Megawatt Abschaltleistung begrenzt. Allerdings kann er – im Gegensatz zur bisherigen Regelung – jetzt auch unter 100 Euro pro Megawatt sinken.

Durch die Neuregelung erwartet die Bundesregierung nur geringe Steigerungen von 25 auf 29 Cent pro Jahr. Der Teil der Netzentgelte, der auf die Bereitstellung abschaltbarer Lasten zurückgeht, bleibt damit marginal.

www.bmwi.de

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