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Stolpersteine im Alpenland

Die eidgenössische Photovoltaikbranche hat es derzeit nicht einfach. Immer wieder müssen die Installateure, Projektierer und Systemanbieter neue Hürden nehmen, um die Kunden mit ihren Angeboten zu erreichen. Bisher ist ihnen das einigermaßen gelungen. Die Eidgenossen haben insgesamt eine Solarstromleistung von 1,35 Gigawatt aufgebaut.

Der Markt ist im vergangenen Jahr stabil geblieben, nachdem er 2014 um 50 Prozent zugelegt hat. Etwa 300 Megawatt neue Solarstromleistung sind 2015 dazugekommen. „Das ist zwar eine Stagnation, aber dass der Markt nicht wie in anderen europäischen Ländern schrumpft, zeigt, dass die Unternehmen und Installateure der Branche mit den Unsicherheiten umgehen und entsprechende Angebote machen können“, betont David Stickelberger, Geschäftsführer des eidgenössischen Branchenverbrandes Swissolar.

Differenzen ausräumen

Diese Unsicherheiten sind üppig und verheißen nichts Gutes. Die bisher noch stabile Marktsituation wird sich nicht so ohne Weiteres halten lassen. „Wir müssen bis 2018 mit einem schwächelnden Markt rechnen“, warnt Stickelberger. Er sieht für die Jahre 2016 und 2017 einen Zubau von etwa 250 Megawatt voraus. Erst 2018 wird der Markt auf 350 Megawatt ansteigen.

Das hängt allerdings davon ab, wann die Energiestrategie 2050 in Kraft tritt. Sie soll den Weg und das Tempo der Energiewende in der Schweiz definieren und die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Photovoltaik setzen. Erst wenn diese klar sind, nimmt der Zubau auch wieder an Fahrt auf. Das kann Anfang 2018 oder Anfang 2019 sein, je nachdem, wer den Zeitplan vorgibt, der Nationalrat als parlamentarische Vertretung des schweizerischen Volkes oder der Ständerat, also die Parlamentskammer, in der die Kantone ihre Interessen vertreten.

Grundlage ist, dass die beiden Kammern ihre bisherigen Differenzen noch bereinigen. Das soll noch in der Sommersession des eidgenössischen Parlaments gelingen. Geht es nach dem Nationalrat, wird die Referendumsfrist zur Energiestrategie 2050 gleich nach der Schlussabstimmung im Parlament im Juni 2016 beginnen. Dann könnte die entsprechende Volksabstimmung am 12. Februar oder am 21. Mai 2017 stattfinden und die Energiestrategie 2050 zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Chance für Energiestrategie stehen gut

Der Ständerat hat aber einen anderen Zeitplan im Sinn. Die kantonalen Vertreter wollen die Referendumsfrist für die Energiestrategie erst nach der Abstimmung der Initiative zum Atomausstieg starten. Dies wird entweder am 25. September oder am 27. November dieses Jahres sein. In dem Fall könnte die Volksabstimmung zur Energiestrategie 2050 erst Ende September 2017 stattfinden, was bedeuten würde, dass sie auch erst am 1. Januar 2019 in Kraft treten könnte. Das hätte dann Auswirkungen auf den Photovoltaikmarkt. „Sollte die Energiestrategie 2050 nicht im Jahr 2018 in Kraft treten, würde dies für zahlreiche Unternehmen in unserer Branche das Ende bedeuten“, warnt Swissolar-Präsident Roger Nordmann.

Die Chancen stehen aber gut, dass die Energiestrategie verabschiedet wird. Denn auf der einen Seite sind die konventionellen Anlagen in der Schweiz zum großen Teil so alt, dass üppige Sanierungsmaßnahmen erfolgen müssten. Das wäre wiederum inzwischen teurer als der Ausbau der erneuerbaren Energien. „Zum anderen ist die Energiestrategie nicht allein eine freie Entscheidung der Schweiz, sondern eine Antwort auf die Sachzwänge, die durch das internationale Umfeld gegeben worden sind“, betont Beat Hotz-Hart, Professor für angewandte Volkswirtschaftslehre an der Universität Zürich, mit Blick auf die Entwicklung der Energiewende in den Nachbarländern, hier vor allem in Süddeutschland.

Zubau mindestens verdoppeln

Bisher sind aber noch nicht einmal die Streitpunkte zwischen den beiden Parlamentskammern aus dem Weg geräumt. Diese betreffen unter anderem die weitere Förderung der erneuerbaren Energien und vor allem die Ausbauziele. So will der Bundesrat bis 2035 mindestens 14.500 Gigawattstunden Strom aus Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen im eidgenössischen Netz wissen. Derzeit liegt die Ökostrommenge – exklusive Wasserkraft – bei knapp zwei Gigawattstunden pro Jahr, davon 1,15 Gigawattstunden Sonnenstrom.

Der Nationalrat hat diesem Ausbauziel schon zugestimmt. Der Ständerat will allerdings nur 11.400 Gigawattstunden Solar-, Wind- und Biomassestrom im Netz haben. Doch selbst die Ziele des Bundes- und Nationalrates werden nicht ausreichen. „Wir wollen immerhin einen maßgeblichen Teil des durch den Ausstieg aus der Atomkraft wegfallenden Stroms mit der Photovoltaik ersetzen“, sagt Stickelberger.

Mit dem Ausbaupfad der Bundespolitik wird allerdings gerade mal die Hälfte des bisher durch die schweizerischen Netze fließenden Atomstroms kompensiert. Aber um selbst das zu schaffen, müsste der jetzige Zubau mindestens verdoppelt werden, damit im Jahr 2035 tatsächlich die notwendigen 16 Gigawatt Solarstromleistung zur Verfügung stehen, die dann die elf bis 14 Terawattstunden Strom erzeugen und die Hälfte des Stroms aus den dann geschlossenen Atommeilern ersetzen.

Dafür ist der Rahmen aber derzeit gar nicht da. Auf der Warteliste zur Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) stehen schon 36.700 Anlagen, davon 35.700 Photovoltaikgeneratoren. Nur ein Teil davon ist bereits gebaut. Viele warten erst auf einen positiven Bescheid. Wird der Fördertopf nicht schneller wieder gefüllt, ist im Jahr 2018 Ende mit der Einspeisevergütung für neue Anlagen.

Langes Warten auf die KEV

Allerdings ist schon jetzt die Anhebung des Netzzuschlags, mit dem die Eidgenossen die Ökostromförderung finanzieren, von derzeit maximal möglichen 1,5 auf künftig 2,3 Rappen pro Kilowattstunde beschlossene Sache. Dies hängt wiederum an der Verabschiedung der Energiestrategie. „Sollte die Energiestrategie blockiert werden, bliebe die Finanzierung erneuerbaren Stroms bei 1,5 Rappen pro Kilowattstunde gedeckelt, anstatt auf 2,3 Rappen zu steigen. Dies würde zu einem dauerhaften Zusammenbruch der gesamten Branche führen“, warnt Roger Nordmann.

Klar ist aber schon: Jetzt geplante Projekte müssen lange auf eine KEV warten, wenn sie überhaupt noch eine bekommen. Der Ausweg ist derzeit die Einmalvergütung. Die Regelung sieht einen Zuschuss von 30 Prozent der Investitionskosten für Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt vor. Für Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung ist er die einzige Fördermöglichkeit des Bundes. Betreiber von Generatoren mit einer Leistung zwischen zehn und 30 Kilowatt haben die Wahl zwischen Einmalvergütung und KEV.

Die sperrigen Förderregelungen haben dazu geführt, dass im vergangenen Jahr der Markt für Anlagen zwischen 30 und 50 Kilowatt Leistung fast komplett zusammengebrochen ist. Denn diese Generatoren sind zu groß für die Einmalvergütung und zu klein für die Direktvermarktung von Strom.

Deshalb rät Dominik Müller, Geschäftsführer des Baseler Projektierers Solvatec, dazu, vermehrt Mieterstromprojekte umzusetzen. Denn dann kann der Betreiber den Strom im Gebäude als Eigenverbrauch nutzen. Das ist in der Schweiz möglich, weil es keine Personenidentität zwischen Betreiber der Solaranlage und dem Nutzer des Solarstroms geben muss, um ihn als Eigenverbrauch zu deklarieren. Wenn der Generator unter 30 Kilowatt Leistung geplant wird, bekommt er außerdem die Einmalförderung.

Ein Ausweg aus der Falle

So hat Solvatec ein Mieterstromprojekt in Frenkendorf bei Basel umgesetzt. Dort hat das Unternehmen zwei Anlagen mit jeweils 28 Kilowatt auf zwei nebeneinanderliegenden Mietshäusern gebaut. Satte 65 Prozent des Solarstroms werden im Gebäude verbraucht. Er deckt 27 Prozent des gesamten Strombedarfs der Mieter. „Eigenverbrauchsgemeinschaften wie diese könnten zukünftig ein Ausweg aus der KEV-Falle sein“, betont Dominik Müller. Allerdings können hier auch die Kantone einspringen, die teilweise eigene Förderungen aufgelegt haben. Sie forcieren den Zubau jenseits der Unterstützung aus Bern.

Dass der Eigenverbrauch immer attraktiver wird, zeigen die Zubaudaten. Ein großes Marktwachstum verzeichnen die Beamten vom Bundesamt für Energie (BFE) in den Segmenten der kleinen Anlagen mit einem solchen Investitionszuschuss. Etwa 80 Megawatt wurden im vergangenen Jahr damit gebaut. Aus den Daten geht klar hervor: Während die KEV vor allem für die Betreiber von großen Generatoren interessant ist, treibt die Einmalvergütung, die sich auf den Eigenverbrauch des Solarstroms stützt, den Markt im Segment der kleinen und mittleren Dachanlagen. „Die Photovoltaik hat die Netzparität inzwischen erreicht, und der Eigenverbrauch ist wirtschaftlich möglich“, betont Marc Muller, Leiter der Solarsparte beim BFE, mit Blick auf diese erfreuliche Entwicklung. „Wir wollen deshalb mehr und mehr zur Einmalvergütung von Photovoltaikanlagen kommen und wir wollen, dass hier der Markt zu spielen beginnt“, ergänzt Walter Steinmann, Direktor des BFE. Mittelfristig sollen die Photovoltaikanlagen aber auch ganz ohne Unterstützung auskommen. Bis 2031 sollen alle Fördermaßnahmen beendet sein.

Eigenverbrauch ist wirtschaftlich

Für die Branche ist das durchaus zu schaffen. Denn immerhin ist der Strom aus großen Solaranlagen inzwischen preiswerter als der aus anderen Technologien. Auch kleine Dachanlagen sind rentabel, wenn der Eigenverbrauchsanteil hoch genug ist. Rudolf Rechsteiner, einer der Väter der KEV und Verwaltungsrat der Industriellen Werke Basel, hat es durchgerechnet.

Bei einer Vergütung für den eingespeisten Überschussstrom von 7,9 Rappen pro Kilowattstunde reicht ein Eigenverbrauchsanteil von 20 Prozent aus, um eine kleine Dachanlage rentabel betreiben zu können. Sinkt der Einspeisetarif auf 4,5 Rappen pro Kilowattstunde, reichen 40 Prozent Eigenverbrauch für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage.

Beim Blick auf die tatsächlichen Einspeisetarife in der Schweiz ist die Kombination von Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung fast überall möglich. Durchschnittlich bekommen Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt immerhin 9,8 Rappen für jede eingespeiste Kilowattstunde. Die Spanne reicht dabei von 3,5 bis 25 Rappen, je nach Netzbetreiber, wie der Verband der unabhängigen Stromerzeuger (VESE) herausgefunden hat.

Immerhin halten sich 90 Prozent der Netzbetreiber an die Vorgaben des Bundesrates. Dieser hat in der Energieverordnung festgelegt, dass sich die Einspeisevergütung für Solarstrom nach den vermiedenen Kosten des Netzbetreibers für die Beschaffung gleichwertiger Energie richten muss. Nur zehn Prozent der Netzbetreiber schaffen es nicht, diese minimale Vorgabe einzuhalten. Das BFE empfiehlt sogar, die Höhe der Einspeisevergütung für Solarstrom am Strompreis für Haushaltskunden anzulehnen. Von diesem Strompreis sollten dann acht Prozent abgezogen werden, um dem Netzbetreiber eine Marge zu sichern. Der größte Teil der Netzbetreiber schafft es, auch diese Bedingung einzuhalten und damit den Bau von Solarstromanlagen in ihren Regionen nicht ganz unmöglich zu machen.

Diskriminierende Netzentgelte

Anders sieht es bei der Lastgangmessung aus, die vor allem für größere Eigenverbrauchsanlagen verlangt wird. Diese muss nach Vorgaben des Energiegesetzes der Anlagenbetreiber bezahlen. Für die Höhe existiert keine Vorgabe. So sind die Bedingungen in jeder Region der Schweiz extrem unterschiedlich. Während sich gut die Hälfte der Netzbetreiber zumindest an den Vorschlag der eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom hält und etwa 50 Franken pro Monat für die Lastgangmesskosten erhebt, greifen viele Netzbetreiber den Betreibern von Solarstromanlagen tief in die Tasche. „Dass es auch preiswerter geht, zeigen einige Netzbetreiber, die weniger als 50 Franken pro Monat nehmen“, betont Diego Fischer, unabhängiger Solarexperte aus Neuchâtel und Vorstandsmitglied des VESE. „Es gibt also keine wirtschaftliche Notwendigkeit, die Preise für die Lastgangmessung so hoch anzusetzen.“

Ein dritter Stolperstein sind die Netzentgelte. Die Netzbetreiber sind berechtigt, von Betreibern von Anlagen mit einer Leistung von mehr als zehn Kilowatt höhere Netzentgelte zu verlangen, wenn diese einen Teil ihres Stroms selbst verbrauchen. Tun sie das, wird es eng mit der Wirtschaftlichkeit von größeren Dachanlagen.

Kleine Anlagen bleiben wirtschaftlich

Immerhin bleiben kleine private Dachanlagen wirtschaftlich. Rudolf Rechsteiner sieht solche missbräuchliche Nutzung der Monopolstellung der Netzbetreiber als Diskriminierung an, die von den Bestimmungen im Stromversorgungsgesetz nicht abgedeckt ist. „Es werden einseitig hohe Fixkosten nur jenen Verbrauchern auferlegt, die selbst Strom erzeugen“, sagt Rechsteiner. „Bei ihnen wird das Leistungsprofil ganz anders beurteilt als bei den übrigen Kunden, obschon sie nachweislich weniger Kosten verursachen, weil sie das Netz während der hohen Lastanforderung am Mittag entlasten. Außerdem steht diesen höheren Tarifen überhaupt keine Gegenleistung gegenüber. Das ist reine Schikane und hat mit Verursacherprinzip nichts zu tun.“

Geht es nach dem Willen des BFE, sollen in Zukunft sogar 90 Prozent der Netzentgelte allein auf den Netzanschluss erhoben werden. Bisher liegt der leistungsbezogene Anteil der Netzentgelte grundsätzlich bei 30 Prozent des Gesamtpreises. 70 Prozent müssen verbrauchsabhängig berechnet werden. „Die Folge der Umstellung auf Leistungsgebühren für die Netznutzung wäre, dass die Besitzer von Solarstromanlagen ihren Generator nicht mehr amortisieren können“, betont Rechsteiner. „Die Energiekosten reichen dafür nicht aus.“

Kantone stehen sich selbst im Weg

Da helfen auch neue Geschäftsmodelle nur wenig weiter. Denn die Stromgestehungskosten sinken nicht so schnell, wie die Hürden wachsen. Zwar hat die Photovoltaik die Netzparität auch in der Schweiz erreicht. Doch angesichts des nicht liberalisierten Strommarktes in der Schweiz bleibt das Monopol der Netzbetreiber erhalten, die die Einspeisetarife und die Netzentgelte bestimmen. Hier haben vor allem die ganz kleinen Anlagenbesitzer das Nachsehen.

Auf der anderen Seite stehen die Vorgaben der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Immer mehr Kantone setzen die Regelungen um, auch wenn zwei Jahre nach Verabschiedung immer noch nicht in allen Gliedstaaten die Stromerzeugung in Neubauten vorgeschrieben ist. Diese legt nämlich die Mustervorschrift fest. In, an oder auf jedem neu errichteten Gebäude muss eine Stromerzeugungsanlage von zehn Watt pro Quadratmeter nutzbarer Grundfläche des Gebäudes installiert sein. Das wird oft mit Photovoltaik gemacht, auch wenn andere Technologien möglich sind. Bei dieser Vorgabe wird aber grundsätzlich auf den Eigenverbrauch gebaut und nicht auf die Einspeisung des gesamten Stroms ins Netz. Hier stehen sich die Kantone selbst im Weg, die durchschnittlich 88 Prozent der Anteile an den Energieversorgern und Netzbetreibern halten. Sie sind in der Zwickmühle. Auf der einen Seite verlieren sie die Eigenverbraucher teilweise als Kunden. Auf der anderen Seite lassen sie sich noch zu wenig auf neue Geschäftskonzepte ein, die den Verkauf von Ökostrom und Stromdienstleistungen mit einschließen. Hier müssen die Versorger und Netzbetreiber viel innovativer werden, sonst werden sie von der Energiewende überrollt, die auch in der Schweiz nicht aufzuhalten ist.

www.swissolar.ch

Schweizer Ingenieurskunst

Einzug ins energieautarke Mehrfamilienhaus

Die ersten Familien sind in das gerade fertiggestellte Mehrfamilienhaus in Brütten eingezogen. Kein Anschluss für Strom oder Gas versorgt das Gebäude, sondern eine Photovoltaikanlage im Zusammenspiel mit einem ausgeklügelten Energiesystem. Das Wohnhaus gehört zu den Finalisten des Intersolar Awards für „Herausragende Solare Projekte“.

Das Gebäude bietet neun Wohneinheiten mit Flächen zwischen 80 und 145 Quadratmetern. Mit diesem Projekt treten die Bauherren den Beweis an, dass ein Neubau dieser Größenordnung und Nutzung gänzlich ohne fremde Energiezufuhr auskommt. Damit das alles funktioniert, waren Produktion, Speicherung und Verbrauch aufeinander abzustimmen. Dach und Fassade sind vollständig mit Solarmodulen bestückt. An der Fassade kamen Dünnschichtmodule mit speziell behandelter Oberfläche zum Einsatz, die den Modulen eine matte Optik gibt.

Jede Wohnung hat ein individuelles Energiebudget, unterteilt nach Strom, Heizung und Warmwasser. Über ein Display, das in jeder Wohnung im Flur angebracht ist, können die Bewohner sehen, ob sie in ihrem Budget liegen, und gegebenenfalls ihr Verbrauchsverhalten entsprechend steuern. Das Budget ist abhängig von der Fläche, der Zahl der Bewohner und der Lage im Gebäude, aus der sich ein spezifischer Energiebedarf ergibt.

Zum Wohnhaus in Brütten erschien ein ausführlicher Artikel in unserem Februarheft (photovoltaik 1-2/2016).

www.umweltarena.ch

www.photovoltaik.eu

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