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BVES fordert fairen Rahmen für zuschaltbare Lasten

Der BVES fordert, dass bei den Regelungen für zuschaltbare Lasten alle Technologien gleichberechtigt behandelt werden. Auch wenn es ein richtiger Ansatz ist, genügen die von der Bundesregierung angedachten Rahmenbedingungen längst nicht aus, um die Herausforderungen der Energiewende zu meisten.

Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) fordert faire Rahmenbedingungen für zuschaltbare Lasten. Diese Rahmenbedingungen werden derzeit von der Bundesregierung ausgearbeitet und die verschiedenen Verbände der betroffenen Branchen sind um Zuarbeit bemüht. So auch der BVES, der eigens für dieses Thema ein Expertengremium innerhalb des Verbandes gebildet hat, das sich intensiv mit der Verordnung für zuschaltbare Lasten auseinandersetzt. Das 20-köpfige Gremium des Verbandes, das aus Unternehmensvertretern, Wissenschaftlern und Forschern besteht, arbeitet derzeit ein entsprechendes Positionspapier aus, das die Forderungen des Speicherverbandes zusammenfasst und die notwendigen Rahmenbedingungen für den bestmöglichen Einsatz zuschaltbarer Lasten darstellen soll.

Keine Kraftwerke abregeln

Hintergrund ist das Vorhaben der Bundesregierung, im Rahmen der Energiewende endlich die Herausforderung anzugehen, dass die Stromerzeugung nicht mehr auf die Last abgestimmt werden sollte, sondern auf das Angebot der volatilen Energiequellen Sonne und Wind. Die Grundlastversorgung muss anders sichergestellt werden. Zudem ist momentan zeitweise zu viel Strom im Netz, was vor allem durch die trägen Kohlekraftwerke, aber auch durch hohe Windkraftleistungen verursacht wird. Dem will die Bundesregierung begegnen, indem sie nicht mehr – wie bisher – die Windkraftanlagen abregelt, wenn der eingespeiste Strom nicht sofort verbraucht werden kann, sondern dass sich dann Verbraucher zuschalten, die den Strom in andere Energieformen umwandeln.

Nicht alle Technologien einbezogen

Die derzeit auf dem Tisch liegende Regelung sieht aber nur KWK-Anlagen und Power-to-Heat-Anlagen als zuschaltbare Lasten vor. Die sogenannten Power-to-Gas-Anlagen, die Wasser in seine Bestandteile zerlegen und so langfristig speicherbaren Wasserstoff produzieren, sind beispielsweise nicht vorgesehen, genauso wenig wie elektrochemische Speicher. Zudem sollen die Regelungen nur in den bisher stark frequentierten Netzgebieten in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordhessen gelten, die von der Bundesregierung als Netzausbaugebiete festgelegt wurden, weil dort viel Windkraft installiert ist. Eine dritte Einschränkung betrifft die Zeitdauer der Verordnung, die nur für fünf Jahre gelten soll.

Investoren brauchen langfristige Planungssicherheit

Auch wenn es ein Schritt in die richtige Richtung ist, die Rahmenbedingungen für zuschaltbare Lasten endlich zu regeln, fordert der BVES aber, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden und keine Technologie außen vor gelassen wird. „Mit den zur Zeit diskutierten Regelungen kann das große Potenzial der zuschaltbaren Lasten nicht ausgeschöpft werden“, warnt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. „Wir fordern einen Ansatz der alle Technologien gleichberechtigt behandelt. Denn ohne die Einbindung anderer Sektoren wie Wärme oder Mobilität ist keine wirkliche Energiewende möglich. Zeitliche und räumliche Beschränkungen verhindern, dass die wirtschaftlichste und effizienteste Lösung gewählt wird. Die Akteure brauchen Investitionssicherheit und damit einen längeren Planungshorizont“, betont Windelen mit Blick auf die derzeit im Gespräch befindlichen fünf Jahre Geltungsdauer der Verordnung. (su)