Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

VDE regelt Ladesäulen in Abstimmung mit dem Eichrecht

Der VDE hat eine neue Anwendungsregel für Ladesäulen veröffentlicht. Diese regelt den Einbau und den Betrieb von Stromzählern in Ladesäulen für Elektroautos. Da diese dem Eichrecht unterliegen, müssen sie entsprechend installiert und regelmäßig justiert werden.

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnologie (VDE) hat eine Anwendungsregel für das Laden von Elektroautos nach Vorgaben des Eichrechts veröffentlicht. Damit schaffen die Experten der Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im VDE (VDE|DKE) eine Regelung für das transparente und korrekte Abrechnen beim Laden von Elektrofahrzeugen und machen den Weg frei für eine flächendeckende Einführung von Stromzählern in Ladesäulen, damit der Elektromobilist den Ladevorgang und die korrekte Abrechnung auch nachprüfen kann.

Die Lücke geschlossen

Sie schließen damit auch eine Lücke, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur behindert hat. Denn bisher galten die Rahmenbedingungen, die der Regelermittlungsausschuss (REA) festgelegt hat. Diese waren aber nicht so detailliert, um einheitlich Ladesysteme im Wechsel- und Gleichspannungsbereich zu entwickeln und zu zertifizieren, die einerseits zusammenarbeiten, andererseits aber auch die Anforderungen des Eichrechts erfülle. „Es fehlten beispielsweise Anforderungen an eine Referenzarchitektur, an DC- und Zeitmesseinrichtungen sowie Datenformate für die Übermittlung eichrechtlich relevanter Daten“, weiß Dennis Haub vom VDE. „Wir sind froh, mit der Veröffentlichung des Entwurfes der VDE-Anwendungsregel E-VDE-AR-E 2418-3-100 ‚Elektromobilität – Messsysteme für Ladeeinrichtungen‘ diese Lücke jetzt geschlossen zu haben und der Elektromobilität weiter Anschub zu geben.“

Stromzähler unterliegt dem Eichrecht

Schließlich ist der Stromzähler in Ladesäulen ein eichpflichtiges Messgerät. Selbst die Anzeige des Stromzählers unterliegt als Zusatzeinrichtung dem Eichrecht. Mit der neuen VDE-Anwendungsregel können Ladevorgänge nun korrekt und transparent angezeigt und abgerechnet werden. Allerdings muss der Regelermittlungsausschuss diese noch noch prüfen. Derzeit ist die Anwendungsregel aber noch für drei Monate zur Kommentierung freigegeben und kann – leider kostenpflichtig – beim Verband gekauft werden. Der VDE will die neue Anwendungsregel nach ihrer Veröffentlichung auf europäischer und internationaler Ebene in die Normung von Ladesäulen einbringen. (su)