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Energiesammelgesetz: Der Widerstand formiert sich

Der Bundesrat wehrt sich gegen die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die Vergütung für große Dachanlagen so drastisch und vor allem ohne Vorankündigung zu kürzen. Die Länderkammer kritisiert die schlechte Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik auf Bundesebene.

In der gestrigen Sondersitzung des Umweltausschusses des Bundesrates hat sich die Länderkammer gegen das Energiesammelgesetz des Bundeswirtschaftsministeriums ausgesprochen. Unter Federführung von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg stellen die Bundesländer das Energiesammelgesetz auf den Prüfstand. „Der Ausschuss hat Anträgen zum Ausbau der Wind-, Solar- und Bioenergie im Energiesammelgesetz zugestimmt und somit ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz gesetzt“, sagt Ulrike Höfken, Umweltministerin von Rheinland-Pfalz. „Damit schaffen wir eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen des Gesetzesentwurfes im anstehenden Bundesratsplenum.“

Beihilferechtlichen Spielraum ausschöpfen

Für die Solarbranche will die Länderkammer die heftige Vergütungskürzung für Dachanlagen ab 40 Kilowatt Leistung verhindern. Hintergrund ist, dass die Einspeisetarife für solche Anlage ab 1. Januar 2019 um mehr als 20 Prozent sinken sollen. „Das wäre ein herber Schlag gegen den dringend benötigten Ausbau der erneuerbaren Energien und gegen den Klimaschutz“, kritisiert Höfken. „Nach Auffassung des Ausschusses soll nun der beihilferechtliche Spielraum maximal ausgeschöpft und die Absenkung der Vergütung damit auf den Prüfstand gestellt werden.“

Vor allem, dass die Vergütungskürzung mit einem Vorlauf von nur zwei Monate kommen soll, stößt auf heftige Kritik aus Stuttgart und Mainz, der sich weitere Bundesländer angeschlossen haben. „Das würde sämtliche Kalkulationen der Solarbranche für aktuelle Projekte über den Haufen werfen und die Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen in Deutschland gefährden. Das widerspricht Vertrauensschutz und Planungssicherheit“, sagt Ulrike Höfken. (su)

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