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Landgericht bestätigt Garantiebedingungen von Sonnen

Das Landgericht München hat die Garantiebedingungen für den Heimspeicher von Sonnen als „rechtskonform“ bestätigt. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wurde damit abgewiesen.

Die Besitzer erhalten demnach mit dem Kauf eines Heimspeichers von Sonnen einen dem EU-Recht entsprechenden zweijährigen Gewährleistungsanspruch. Darüber hinaus bietet sonnen eine Vollwertgarantie auf das Komplettsystem über zehn Jahre beziehungsweise 10.000 Ladezyklen. Sonnen garantiert dabei nach den zehn Jahren eine verbliebene Nennkapazität der Batterien von mindestens 80 Prozent. Dieses Angebot von sonnen für seine Kunden, hat das Landgericht in seinem Urteil nun als rechtskonform bestätigt.

„Das Urteil des Landgerichts München gibt uns und unseren Kunden Rechtssicherheit bei Garantiefragen und ist damit ein wichtiges Signal für junge Unternehmen wie Sonnen. Neue Technologien brauchen einen sinnvollen rechtlichen Rahmen für Verbraucher und Unternehmen, ohne dabei ausgebremst zu werden“, kommentiert Sonnen-Chef Christoph Ostermann das Urteil.

Landgericht: Internetverbindung im Sinne der Verbraucher

In einem weiteren Verfahrenspunkt bestätigt das Gericht auch eine Internetverbindung zum Speicher als im Sinne der Verbraucher. Über den Online-Zugang zum Speicher bietet Sonnen ein Monitoring der Akkus an. Weiter stellt das Startup über die Internetverbindung regelmäßig Updates zur Verfügung, welche die Langlebigkeit, Sicherheit und den Funktionsumfang der Firma sicherstellen. Nur über eine Online-Verbindung werden die Speicher Teil des sogenanten virtuellen Kraftwerks der Firma.

Im Oktober 2018 hatte die Verbraucherzentrale NRW fünf deutsche Anbieter von Batteriespeichern wegen einzelner Klauseln in ihren Garantiebedingungen abgemahnt. Gegen drei von ihnen hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt. Das Gericht hat die Klage der Verbraucherzentrale gegen sonnen nun in allen 12 Punkten zurückgewiesen. (nhp)

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