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Mieterstrom wird trotzdem plattgemacht

Mit dem Referentenentwurf zum Energiesammelgesetz von Ende Oktober hat die Koalition drastische Einschnitte für die Einspeisevergütungen von Photovoltaikanlagen zum 1.1.2019 angekündigt, die Bürgerenergieanlagen hart treffen. Als Kollateralschaden wurde die erst vor gut einem Jahr auf Initiative der SPD eingeführte Mieterstromförderung drastisch reduziert: die Mieterstromzuschläge für den Anlagenteil ab 40 Kilowatt sollten innerhalb von nur zwei Monaten wegfallen – und das, obwohl die Mieterstromförderung ohnehin zu gering war, um das angestrebte Marktpotential von bis zu 500 Megawatt neuer Mieterstromanlagen zu realisieren. Es wurden jährlich nur rund fünf Megawatt an PV-Anlagen errichtet, die den Mieterstromzuschlag erhalten – nur etwas mehr als ein Prozent des angestrebten Volumens.

Von „Überförderung“ kann ganz offensichtlich keine Rede sein. Für neue Mieterstromanlagen sind aufgrund der Komplexität Projektlaufzeiten von ein bis zwei Jahren üblich. Die mit nur zwei Monaten extrem kurze Frist zwischen Vorlage des Gesetzentwurfs und dem geplanten Wirksamwerden zeigt, dass Bundesregierung und Wirtschaftsministerium sich nicht um den im Grundgesetz verankerten Vertrauensschutz scheren: Projekte, Projektierer und kleine und mittelständische Solarfachbetriebe werden einfach platt gemacht.

Nach starken Protesten der Bürgerenergie und der Solarbranche hat auch der Bundesrat sehr deutlich Änderungen gefordert. Die Koalition hat sich nun offenbar auf Nachbesserungen im Energiesammelgesetz geeinigt:

  • die PV-Vergütung soll von 10,36 Ct/kWh auf „nur“ ca. 8,9 Ct/kWh reduziert werden (statt 8,33 Ct/kWh im Referentenentwurf)
  • die Kürzung soll „leicht nach hinten verschoben“ werden und jetzt in drei gleichen Stufen zum 1. Feb. / 1. März und 1. April 2019 kommen (statt zum 1. Januar 2019 im Referentenentwurf). Dumm nur, dass im in den drei ersten Monaten in Deutschland normalerweise Winter ist und auf den Dachflächen kaum Anlagen gebaut werden können. Die „Verschiebung“ soll wohl eine Beruhigungspille sein, hat aber für die meisten realen Projekte kaum eine Bedeutung.
  • die Absenkung für solaren Mieterstrom soll durch eine Änderung des Abschlags für die Leistungsklasse > 40 kWp von 8,5 Ct/kWh auf 8,0 Ct/kWh abgemildert werden. Dies bedeutet, dass der Mieterstromzuschlag für diese Leistungsklasse nicht bereits ab Januar 2019, sondern nach drei schnellen Schritten im Februar/März/April und der Degression durch den „atmenden Deckel“ voraussichtlich erst zum Oktober 2019 wegfällt.
  • Der Mieterstromzuschlag soll vorwiegend die Mehrkosten bei Mieterstromprojekten für das aufwändigere Messkonzept (z. B. Wandlermessung für Summenzähler) und den hohen, gesetzlich geforderten administrativen Aufwand kompensieren. Diese Kosten werden aber laufend eher teurer und nicht billiger – es gibt also gar keinen Grund, dass der Mieterstromzuschlag reduziert wird – außer der Gesetzgeber würde das Mieterstromgesetz radikal von administrativen Hürden befreien.

Es bleibt also die Erkenntnis, dass das Mieterstromgesetz auch durch das Energiesammelgesetz in der leicht entschärften Version vom 28.11.2018 faktisch beendet wird, der Mieterstromzuschlag geht mit den Nachbesserungen nur wenige Monate später auf Null. Die SPD hatte sich das Mieterstromgesetz auf die Fahnen geschrieben und konnte es gegen die Hardliner der Energiewendebremser in der CDU offenbar nicht verteidigen. Und dies, obwohl der Koalitionsvertrag für Mieterstrom Verbesserungen angekündigt hatte und keine Verschlechterungen!

Mit dem Energiesammelgesetz werden die Koalitionsparteien – trotz eines unzureichenden Volumens an Sonderausschreibungen für PV- und Wind-Großprojekte – von informierten Bürgerinnen und Bürgern weiterhin als Bremser der dezentralen Energiewende in Bürgerhand wahrgenommen. Auch dieser Aspekt schlägt sich in Wahlergebnissen nieder.

Um das Klima zu schützen und die Vereinbarungen des völkerrechtlich verbindlichen Paris-Abkommens einzuhalten muss jährlich eine PV-Leistung von rund 15 Gigawatt nebst adäquaten Mengen Windenergie und sonstiger erneuerbarer Energien zugebaut werden. Dafür müssen die Zubauziele entsprechend angepasst, der PV-Deckel beseitigt, überbordende Regelungswut in den Gesetzen abgebaut und der Eigenverbrauch erneuerbarer Energien von der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch befreit werden. Gemessen an diesen Notwendigkeiten ist auch das verbesserte Energiesammelgesetz insgesamt „ungenügend“.

Andreas Horn ist Vorstand des Vereins Sonnenkraft Freising. Er leitet zudem ein Ingenieurbüro für erneuerbare Energien. Er wurde als Sachverständiger vom Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages zum Mieterstromgesetz angehört.

Andreas Horn