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Bundesregierung beschließt CO2-Abgabe

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab 1. Januar 2021 die Emission einer Tonne Kohlendioxid pauschal 25 Euro kostet. Diese CO2-Bepreisung war Teil des Klimaschutzpakets, das das Klimakabinett im Herbst vergangenen Jahres beschlossen hatte. Allerdings kam nur auf Drängen der Bundesländer ein Preis von 25 Euro pro Tonne zustande. Die Regierung wollte ursprünglich mit zehn Euro pro Tonne einsteigen.

Ab 2026: Zertifikate werden versteigert

Der CO2-Preis steigt in den darauf folgenden Jahren weiter und im Jahr 2025 kostet der Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid 55 Euro. Danach werden Zertifikate versteigert, wobei die Kosten dann auf 65 Euro pro Tonne CO2 gedeckelt werden. Mit der entsprechenden Änderung der Erneuerbare Energien Verordnung (EEV) schafft die Bundesregierung die Voraussetzung für die Absenkung der EEG-Umlage, indem Haushaltsmittel bei deren Berechnung mit einbezogen werden, die auf das EEG-Konto fließen. Denn die CO2-Abgabe wird komplett in die Entlastung der Stromverbraucher fließen, wie Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) betont.

Umweltschäden eingepreist

Da die Umweltschäden, die fossile Brennstoffe hinterlassen, in Zukunft zumindest teilweise eingepreist werden, steigen die Kosten für fossile Brennstoffe leicht an. Benzin verteuert sich nach Angaben der Bundesregierung brutto um sieben Cent pro Liter. Der Liter Diesel und Heizöl kostet dann etwa acht Cent mehr als ohne CO2-Abgabe. Die Kilowattstunde Erdgas verteuert sich um 0,5 Cent. „Doch der CO2-Preis bringt uns den Klimazielen näher”, erklärt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Darüber hinaus werden Fernpendler für eine Übergangszeit zusätzlich vor höheren Ausgaben geschützt. Beide Maßnahmen folgen einem klaren Prinzip: Die klimafreundliche Wahl soll auch die richtige Entscheidung für den Geldbeutel sein. Dann werden sich künftig mehr Menschen beim nächsten Autokauf oder beim nächsten Heizungstausch für die klimafreundliche Variante entscheiden”, sagt die Umweltministerin.

Bundestag muss noch zustimmen

Die Änderungen der EEV müssen noch vom Bundestag bestätigt werden. Dafür ist aber nicht mehr lange Zeit. Denn bis zum 15. Oktober 2020 müssen die Übertragungsnetzbetreiber die EG-Umlage für das kommende Jahr berechnen. Dann müssen sie wissen, ob und wie viel Geld aus dem Bundeshaushalt auf das EEG-Konto fließt. Denn die Höhe der Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt steht noch nicht fest. Diese muss die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsgesetzgeber in einem Haushaltsverfahren bestimmen. (su)

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