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TÜV Rheinland empfiehlt Frühjahrscheck

Der TÜV Rheinland empfiehlt den Betreibern von Solarstromanlagen, zum Frühjahr einen Check ihrer Anlagen vornehmen zu lassen. Das sollte auf jeden Fall ein Fachmann machen.

Der TÜV Rheinland empfiehlt den Betreibern von Solarstromanlagen, zu Beginn des Frühjahrs ihre Generatoren auf Fehler oder Schäden überprüfen zu lassen. „Solaranlagen sind kleine Kraftwerke und keineswegs wartungsfrei“, erklärt Willi Vaaßen, Solarexperte beim TÜV Rheinland. „Regelmäßig sollte ein Fachmann kontrollieren, ob die Anlage korrekt und sicher arbeitet, ganz so wie bei der Heizung oder der Gastherme. Dabei kann der Umfang der Kontrollen sehr unterschiedlich sein. Nicht immer ist eine große Inspektion notwendig.“ So ist der Wartungsumfang von kleinen Dachanlagen geringer als der von größeren gewerblichen Anlagen. Denn das Putzen von Modulen ist zum Beispiel für Anlagen auf Schrägdächern nicht notwendig. Schließlich werden bei solchen Installationen die Glasmodule meist selbst durch Regenwasser gut gereinigt. Es sei denn, die Anlage ist in der Nähe von stärker rußenden Kaminen, auf Ställen in der Landwirtschaft oder auf flachen Dächern installiert. Eine Reinigung empfiehlt der TÜV auch bei Freiflächenanlagen. „Je nach Art der Installation und Umgebung der Anlage kann dann ein gründlicher Frühjahrsputz sinnvoll sein“, rät der TÜV. „Denn Schmutz vermindert die Leistung der Solaranlage.“

Kontrolle mindestens ein Mal im Jahr

Der konkrete Umfang eines Frühjahrschecks oder einer Reinigung könne jeweils in Abstimmung mit dem Wartungsfachbetrieb festgelegt werden, betont der TÜV. Größere gewerbliche Anlagen und Solaranlagen auf freien Flächen sollten mindestens einmal jährlich kontrolliert werden, wenn diese nicht ohnehin permanent technisch überwacht werden. Schließlich bestehen Solaranlagen neben den Glasmodulen aus vielen weiteren technischen Komponenten, die dafür sorgen, dass der Strom ins Netz gelangt. Entsprechend breit gefächert sind mögliche Ausfallrisiken bei den Anlagen. Nach den Erfahrungen der Sachverständigen von TÜV Rheinland zählen dazu beispielsweise die ständige Belastung durch Wind und Wetter mit großen Temperaturschwankungen und Schneelasten, aber auch Fehler an minderwertigen Modulen, Kabeln, Anschlussdosen oder Steckverbindungen. Zu bemängeln sind manchmal falsch verlegte Kabel, die auf Dauer durch Witterung oder scharfe Kanten beschädigt werden, minderwertige Befestigungen und Isolationen sowie Korrosion. Für Laien ist das alles meist nicht erkennbar. „Es kann dadurch zu Anlagenausfällen kommen mit Einnahmeverlusten oder sogar zu technischen Risiken“, erklärt Vaaßen. „Das wäre oftmals vermeidbar, wenn Schäden frühzeitig genug erkannt werden.“ Hier kann der Anlagenbesitzer auch selbst vorsorgen. „Die Stromerzeugung am besten einmal monatlich zum festen Zeitpunkt protokollieren, um über einen längeren Zeitraum größere Abweichungen feststellen zu können“, rät Vaaßen. „Ob und wann sich technische Überwachungssysteme lohnen, muss jeder Betreiber selbst durchrechnen. Sinnvoll für den verlässlichen Betrieb sind die automatischen Aufpasser in den meisten Fällen.“ Doch auch der regelmäßige Blick auf die Zählerstände und die Anlagenkomponenten kann durchaus ausreichen, ob festzustellen, ob überhaupt ein Fehler vorliegt. Die konkrete Fehlerursache muss dann der Fachmann finden.

Wartungsvertrag kann weiterhelfen

Der TÜV empfiehlt dabei, dass der Installationsbetrieb, der die Anlage errichtet hat, auch die Kontrolle übernimmt. Deshalb sollten die Investoren in neue Anlagen auch darauf achten, ob der Installateur auch bereit und in der Lage ist, solche Wartungsdienstleistungen auch zu übernehmen. Von Vorteil ist es, wenn der Betrieb bereits bei Planung und Bau der Solaranlage einen Wartungsvertrag mit anbieten. „Ansonsten sollte man sich vor Beauftragung einer Wartungsfirma genauer über Referenzen und die bisherige Arbeit des Betriebs erkundigen“, rät der TÜV. (su)