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Schweiz: Bundesrat regelt Solarvergütung neu

Der Bundesrat in Bern hat unter anderem die Berechnung der Einspeisevergütung von Solarstrom neu geregelt. Außerdem erleichtert er die Bildung von Eigenverbrauchsgemeinschaften und hebt einen der beiden Deckel für die Einmalvergütung auf.

Die Schweizer Bundesregierung hat die künftigen Vergütungen von Solar- und BHKW-Strom und die Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Mit der entsprechenden Verordnung liegt jetzt eine zentrale Ausführungsbestimmung der Energiestrategie 2050 auf dem Tisch. So wird in Zukunft die Bildung von Eigenverbrauchsgemeinschaften erleichtert, die Rückliefertarife für überschüssigen Strom aus Eigenverbrauchsanlagen neu geregelt und die Einmalvergütung auf große Anlagen ausgeweitet.

Rentabilität verbessert

Denn jetzt bekommen auch Betreiber von Generatoren mit einer Leistung von bis zu 50 Megawatt einen Zuschuss zur Investition in den Generator Bisher war diese Einmalvergütung auf eine Anlagengröße von 30 Kilowatt begrenzt. Sie ist aber weiterhin gedeckelt auf maximal 30 Prozent der Investitionskosten. In Kombination mit einem optimierten Eigenverbrauch können dank dieser Förderung viele der fast 38.000 Projekte auf der Warteliste zur kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) realisiert werden, freuen sich die Branchenvertreter von Swissolar.

Die Eigenverbrauchsgemeinschaften können in Zukunft auch über Grundstücksgrenzen hinweg gebildet werden. Das erhöht den Eigenverbrauchsanteil und damit die Rentabilität der Anlagen. Auch Mieterstromprojekte können von den neuen Regelungen profitieren. Denn in Zukunft fällt die bisher teure Strommessung durch den Energieversorger innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft weg.

Markt erholt sich

Die Einspeisevergütung für Strom aus Eigenverbrauchsanlagen darf sich nicht mehr allein an den Kosten orientieren, die der im Netzgebiet zuständige Energieversorger für den Strom von anderen Lieferanten bezahlt. Denn das sind in der Regel die Spotmarktpreise, die die Versorger für die Strombeschaffung zahlen. Zusätzlich müssen jetzt die Gestehungskosten in die Berechnung der Rückliefertarife eingepreist werden. Damit ist es vorbei mit den extrem niedrigen Einspeisevergütungen in manchen Netzgebieten, die zum Teil bei vier Rappen pro Kilowattstunde liegen. Swissolar geht davon aus, dass die Tarife in Zukunft zwischen sieben und acht Rappen pro Kilowatt liegen werden, was die Rentabilität der Solaranlagen entscheidend verbessere. Der Verband erwartet dadurch einen Schub beim Zubau von Photovoltaikanlagen. Für das Nächste Jahr geht Swissolar von Neuinstallationen mit einer Gesamtleistung von 300 Megawatt aus. (su)