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Mieterstromgesetz nachbessern

Ein Jahr danach: Am 29. Juni 2017 wurde das Mieterstromgesetz vom Bundestag verabschiedet. Bisher wurden aber nur rund 100 Projekte umgesetzt. Branchenverbände fordern nun Nachbesserungen, damit auch Mieter von Solarstrom profitieren können.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ziehen beide Verbände eine ernüchternde Bilanz. Die Bundesnetzagentur registrierte bislang lediglich 108 Mieterstromprojekte. Über 2,8 Megawatt Leistung verfügen die Projekte. Damit ist die jährliche Höchstgrenze von 500 Megawatt nicht ausgeschöpft. Nach Einschätzung des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) wurden damit nicht einmal ein Prozent des Solarpotenzials auf Mietshäusern gehoben, Laut einer Studie könnten in Deutschland bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden. Dafür seien aber bessere Rahmenbedingungen nötig.

Kompliziertes Zählerwesen, komplizierter Netzanschluss

In einer Befragung antworteten 118 Unternehmen der Immobilienbranche sowie der Solar- und Energiewirtschaft. Die Mehrheit der Befragten ist demnach unzufrieden (43 Prozent) oder gar sehr unzufrieden (28 Prozent) mit dem Mieterstromgesetz. Lediglich ein Drittel ist positiv gestimmt. Abschreckend wirken in dem Gesetz vor allem die Komplexität des Geschäftsmodells, die zu geringe Wirtschaftlichkeit sowie das komplizierte Zählerwesen und der komplizierte Netzanschluss. Die Befragten geben an: Neben der Beseitigung steuerlicher Nachteile sei vor allen Dingen eine Abschaffung der EEG-Umlage auf direktgelieferten Solarstrom (74 Prozent), die Entbindung kleinerer Projekte von Energieversorgerpflichten (51 Prozent) sowie ein einfacheres Zähler- und Abrechnungswesen gefragt. (nhp)