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Eichfrist verlängern: Elektronische Zähler bestehen Stichprobe

Innogy Metering hat das diesjährige Stichprobenverfahren, um die Eichfrist von Stromzählern zu verlängern, beendet. In diesem Jahr haben demnach 98,2 Prozent der Zähler das Verfahren bestanden. Sie dürfen damit weiter im Netz betrieben werden.

„Für unsere Kunden bedeutet das eine Ersparnis von rund 110 Millionen Euro Investitionskosten“, sagt Dominique Klein, Teamleiter Prüfstellenbetrieb Strom der Innogy Metering. Denn: Das amtliche Stichprobenverfahren erlaubt es, die Eichfrist baugleicher Zähler anhand einer kleinen Stichprobe zu überprüfen. Bei positivem Ergebnis wird die Eichfrist des gesamten Bestandes verlängert und die Zähler können weiter zur Abrechnung genutzt werden.

Innogy hat im aktuellen Stichprobenverfahren nachgewiesen, dass dies auch für elektronische Zähler möglich ist. „Das Stichprobenverfahren hat laut Innogy eine große Bedeutung für einen wirtschaftlichen Rollout von Smart Metern. Denn um die gesetzlich vorgegebene Preisobergrenze einzuhalten, spiele die Eichfrist der elektronischen Zähler eine wesentliche Rolle, betont Klein. Ergebnis: „Die Fehlerquote war nur wenig höher als bei den mechanischen Zählern – so genannte Einweg-Zähler kommen für uns nicht in Frage.“

Hintergrund: Für neue Bauarten von elektronischen Zählern, die ab dem kommenden Jahr in Betrieb genommen werden, wird das „Qualifikationsverfahren zur Stichprobenprüfung“ eingeführt. Das neue Verfahren ermöglicht für moderne Messeinrichtungen eine Verlängerung der Eichfristen um bis zu acht Jahre und gilt spartenübergreifend für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler. (nhp)

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