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Energiesammelgesetz: Bundesrat fordert Nachbesserungen

Der Bundesrat mahnt umfangreiche Änderungen an Altmaiers Novelle der Energiegesetzgebung ein. Keine Vergütungskürzung und höhere Zubauziele sind die Grundforderungen.

Der Bundesrat will die Gesetzesnovelle von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nicht einfach so durchwinken. Die Länderkammer macht sich für massive Nachbesserung stark. So verlangen die Ländervertreter unter anderem die Ausbaupfade für die Photovoltaik und die Windkraft an Land sofort – und nicht erst 2019 – auf mindestens vier Gigawatt netto anzuheben. Das heißt, dass der Abbau von Altanlagen zusätzlich durch weiteren Zubau von neuen Generatoren ausgeglichen werden muss. Zudem sollen die Mengen aus den Sonderausschreibungen nicht auf den 52-Gigawatt-Deckel angerechnet werden.

Fragwürdige Gesetzgebungspraxis

Zudem sei es notwendig, die Energiewende endlich auch in die urbanen Zentren zu bringen. Dazu müssen die Regelungen für Mieterstrom besser und einfacher und nicht aufgrund der drastischen Kürzung der Einspeisevergütung für Anlagen über 40 Kilowatt Leistung unmöglich gemacht werden. Das würde den Ausbau in den Städten verlangsamen.

Die Vertreter der Bundesländer sehen in dem Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium keinerlei langfristige Perspektive für die Energiewende. So zumindest wird das Ziel, bis 2030 die Stromversorgung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren zu stemmen, krachend verfehlt. Grundsätzliche Kritik üben die Bundesländer auch an der fragwürdigen Gesetzgebungspraxis des Bundeswirtschaftsministeriums. Vor nur wenigen Wochen hat das einen über 160seitigen Gesetzenwurf vorgelegt, der bis Ende dieses Jahres durch die Entscheidungsgremien gepeitscht werden soll. „Aufgrund der extrem kurzen Fristen sei weder den Länder noch Unternehmen und Verbänden ausreichend Gelegenheit zur Beteiligung eingeräumt worden“, wettern die Ländervertreter. (su)

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