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Österreich: Solarförderung 2019 hat begonnen

In Österreich war der Andrang bei der ersten Runde der Förderung von Solaranlagen wieder riesig. Innerhalb von wenigen Minuten war alles ausgebucht. In Zukunft müssen aber bessere Rahmenbedingungen her, damit der Zubau schneller geht.

Mit großem Andrang ist die diesjährige Tarifförderung für Photovoltaikanlagen in Österreich gestartet. Innerhalb von wenigen Minuten waren die Tickets für die Unterstützung von Solaranlagen mit einer Leistung zwischen fünf und 200 Kilowatt ausgebucht. Jetzt haben die Antragsteller eine Woche Zeit, um nach dem Netzanschluss die Einspeisevergütung in Höhe von 7,67 Cent pro Kilowattstunde sowie den Investitionszuschuss von 250 Euro pro Kilowatt installierter Leistung zu bekommen.

Entscheidend für die Reihung der Förderanträge ist seit dem vergangenen Jahr die Höhe des Eigenverbrauchsanteils. Anlagenbetreiber, die den größten Anteil des Solarstroms selbst verbrauchen, laden weiter vorn auf der Liste. Dadurch könne etwa 40 Prozent mehr Solarstromleistung mit den gleichen finanziellen Mitteln gefördert werden, hat der Bundesverband PV Austria ausgerechnet. Doch das werde nicht ausreichen, um das Ziel einer kompletten Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zu erreichen, wie es die österreichische Regierung geplant hat. Denn dafür braucht Österreich mindestens 15 Gigawatt Solarleistung. Derzeit sind etwa 1,5 Gigawatt installiert.

Förderung muss verbessert werden

Dazu müsse endlich das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz auf den Weg gebracht werden. Das soll nach den Plänen der Regierung 2020 in Kraft treten. „Es muss sowohl innovativ sein als auch einen massiven Ausbau ermöglichen”, sagt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. Die zuständige Bundesministerin Elisabeth Köstinger hat Anfang Dezember 2018 ein Eckpunktepapier dazu präsentiert, das schon eine gute Arbeitsgrundlage ist, um das Ziel einer hundertprozentigen erneuerbaren Stromversorgung bis 2030 zu erreichen.

PV Austria hat für die Förderung schon einige Vorschläge unterbreitet. Diese sollte aus einem Investitionszuschuss für kleine Anlagen, einer Wahlfreiheit zwischen Investzuschuss und Marktprämie für Anlagen bis 500 Kilowatt sowie darüber hinaus eine technologiespezifische Ausschreibung der Marktprämie bestehen. Für alle Marktteilnehmer müssen wohlwollende Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die notwendigen Investitionen auszulösen. Dazu zählen besonders die Abschaffung der Eigenverbrauchsabgabe, die Anlagenerweiterung ohne Förderverlust oder die Ermöglichung grundsätzlich neuer Betriebskonzepte. (su)

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