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DIW: PPAs ersetzen keine öffentlichen Ausschreibungen

Können langfristige Lieferverträge, englisch abgekürzt PPAs, öffentliche Ausschreibungen für Neuanlagen ersetzen? Eine aktuelle Analyse zeigt, dass dies nicht der Fall ist.

Privat geschlossene PPAs können eine wichtige Rolle bei der Laufzeitverlängerung von bestehenden Ökoenergieanlagen spielen. „Sie können aber nur zu erheblichen Mehrkosten für Neuinvestitionen in großem Umfang eingesetzt werden“, betonen die Autoren der Analyse vom Berliner DIW, Karsten Neuhoff und Nils May.

Die Umstellung der Ausschreibungen für erneuerbare Energien von der gleitenden Marktprämie auf Differenzverträge sei ein besseres Instrument. Das ermögliche günstige Investitionen in erneuerbare Energien, stärkt den Wettbewerb zwischen Projekten, sorgt für stabile Strompreise für Verbraucher und biete die Möglichkeit, die Unternehmensnachfrage in den Ausschreibungen zu integrieren und somit aktiven Klimaschutz seitens der Unternehmen zu fördern, schreiben die Autoren.

Nachteile der PPAs

Langfristige Stromverträge für Neuinvestitionen haben laut den DIW-Forschern zwei Nachteile: Erstens erschwert das Ausfallrisiko des Stromabnehmers die günstige Finanzierung der Projekte. Deshalb steigen die Kapitalkosten, was gerade bei den kapitalintensiven erneuerbaren Energien die Gesamtkosten besonders erhöht. Zweitens erhöhen sich beim Stromabnehmer die Finanzierungskosten, da PPAs von Ratingagenturen als Verbindlichkeiten bewertet werden – und damit die Bonität beeinträchtigen. (nhp)

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