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Einspeisemanagement für kleine Solaranlagen unnötig

Kleine Photovoltaikdachanlagen rentieren sich nicht, wenn sie ein Einspeisemanagement benötigen. Dies schlägt mit teils mehr als 600 Euro pro Anlage zu Buche. Laut einer Umfrage sehen Verteilnetzbetreiber zudem keine Entlastung für das Netz.

Besitzer einer kleinen Photovoltaikanlagen werden durch die neue EEG-Novelle zu unnötigen Investitionen gezwungen oder grundlos um einen Teil ihrer Einnahmen gebracht. Zu diesem Schluss kommt die Verbraucherzentrale NRW nach einer aktuellen Umfrage unter 48 Verteilernetzbetreibern, die zusammen etwa 80 Prozent des Netzes in Nordrhein-Westfalen abdecken. „Für das Einspeisemanagement zahlt ein Verbraucher teilweise Beträge, die die Rentabilität der ganzen Photovoltaikanlage auf seinem Eigenheim gefährden – für nichts und wieder nichts“, sagt Udo Sieverding. Er leitet den Bereich Energie bei der Verbraucherzentrale NRW. Denn die Netzbetreiber sehen aktuell keinen Bedarf, kleine Anlagen abzuregeln. Dies werde allenfalls mittel- oder langfristig.

Demnach verursacht die vorgeschriebene Pflicht (Paragraph 6 des EEG 2014) zur Teilnahme am Einspeisemanagement auch für Anlagen unter zehn Kilowatt Leistung teilweise hohe Kosten für die Technik. Die dadurch ermöglichte Abregelung der Kleinstanlagen halten die zuständigen Netzbetreiber aber für unnötig, um Stromnetze zu stabilisieren. Die Kosten der Anlagenbetreiber für das Einspeisemanagement reicht von knapp 15 Euro pro Jahr bis zu Einmalzahlungen von 640 Euro.

Smart-Meter-Pflicht zu früh

Ebenfalls verschieden sind die eingesetzten Technologien: Die Umfrage zeigt, dass neben der am weitesten verbreiteten Funkrundsteuerung auch die Tonfrequenzsteuerung häufig eingesetzt wird. „Hier entsteht ein Flickenteppich aus mehreren Technologien, die mit der geplanten Smart Meter-Einführung überflüssig werden, weil sie nicht kompatibel sind“, warnt der Verbraucherschützer. Einige Anbieter nutzen bereits heute Smart-Meter-Technologien. Damit handeln sie aber in einer Grauzone, weil Fragen zum Datenschutz noch nicht geregelt sind. Gerade mit Blick auf die bevorstehende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes 2014/15 und das erwartete Verordnungspaket zu intelligenten Netzen sei Augenmaß gefordert, sagt Sieverding. Kleine Anlagen bis mindestens zehn Kilowatt sollten aus dem Einspeisemanagement heraus, anstatt eine Smart-Meter-Pflicht bis herunter zu 250 Watt-Anlagen einzuführen.

Einige Netzbetreiber hätten trotz der Novelle noch nicht begonnen, die technische Infrastruktur für die Abregelung zu installieren. Den Verbrauchern hingegen droht bei fehlender Ausrüstung für das Einspeisemanagement der Verlust der Einspeisevergütung. Es sei denn, sie lassen die Einspeisung auf 70 Prozent der Nennleistung drosseln – und verzichten somit pauschal auf Einnahmen aus der EEG-Vergütung. (nhp)