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Langsam mahlt die Verordnungsmühle

Das rächt sich nun, denn es zeichnet sich ab: Alles auf die lange Bank geschoben. Weil das Gesetz Murks ist. Weil es die Amtsschimmel aus dem Stall Baake nicht hinkriegen. Weil das Ganze ein Rohrkrepierer ist, der die Gerichte jahrelang beschäftigen wird.

So zogen in der vergangenen Woche die Übertragungsnetzbetreiber bereits die erste Notbremse, weil die Rechtsverordnung zur EEG-Umlage auf selbstgenutzten Solarstrom noch nicht vorliegt. Es ist eben etwas anderes, eine solche Umlage per Gesetz zu erheben, und sie dann in der Praxis tatsächlich einzutreiben. Die Beamten grübeln und rätseln und kratzen sich am Kinn, wie sie den Unsinn in einigermaßen handhabbare Paragrafen umsetzen sollen. Bis dahin wird die Abrechnung aufgeschoben. Unser Hinweis: Nach drei Jahren dürfte sie verjährt sein.

Grundstücke und Wohngebäude sind unantastbar, so steht es im Grundgesetz. Wenn ein Anlagenbetreiber seinen Eigenverbrauch nicht meldet oder die Anlage überhaupt nicht am Netz läuft, wie will der Netzbetreiber die Umlage ausrechnen? Gerichtsfest, wohlgemerkt?! Soll er inoffizielle Mitarbeiter vorbeischicken, um die Anlagengröße auf dem Dach zu schätzen? Wie will er die errechnete Summe eintreiben? Etwa die Polizei benachrichtigen? Oder die Clearingstelle, die per Rechtsverordnung eine neue Aufgabe erhält: Umlagevollzugsbeamte? Die personelle Aufstockung ist ja vorgesehen, braucht die Dienststelle also nur noch Büros in allen Bundesländern, Brecheisen für den gewaltsamen Zugang zum Zähler, Handschellen für säumige Anlagenbetreiber und gepanzerte Dienstfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn.

Man darf gespannt sein, wie die Verordnung aussehen wird. Nimmt man das Eckpunktepapier zur den geplanten Ausschreibungen als Maßstab, wird weiter gemurkst. Denn die Ideensammlung des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Großkraftwerken lässt gleichfalls jeden Realitätsbezug vermissen. Kein Mensch braucht Ausschreibungen, auch kein von Steuerzahlern finanziertes Ministerium. Wohl aber die großen Energiekonzerne, und nur darum geht es dem Sozialdemokraten Sigmar Gabriel.

Nach den Plänen aus dem Ministerium werden nur die großen Vier von den neuen Spielregeln zur Ausschreibung profitieren. Nicht einmal die Stadtwerke, an deren Netzen die geplanten Solarparks mit 600 Megawatt hängen werden. Sondern die großen Übertragungsnetzbetreiber, die sich das Photovoltaikgeschäft einverleiben wollen, wie die Offshore-Windkraft. Kann aber gut sein, dass es bald nur noch Drei sind. Denn nach den Wahlen in Schweden könnte sich Vattenfall schnell und klammheimlich aus Deutschland verabschieden.

Doch der beste Treppenwitz kommt noch: Das neue EEG hat das Grünstromprivileg abgeschafft. Strom aus Windrotoren oder Solaranlagen darf in Deutschland nur noch als Graustrom gehandelt werden. Ups, das haben wir im Entwurf ganz vergessen. Schnell wurde auch dafür eine Verordnungsermächtigung ins Gesetz geschrieben, um den parlamentarischen Zeitplan vor der Sommerpause nicht zu gefährden.

Die ganze Flickschusterei tritt nun offen zutage. Der Dilettantismus beim EEG lässt sich auch per Rechtsverordnung nicht abschaffen oder korrigieren. Erst recht nicht, wenn dieselben Beamten dabei die Feder führen.