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Warschau regelt Ausbildung von Solarteuren in Polen

Das polnische Energieministerium hat zwei Verordnungen entworfen, mit denen die Ausbildung und Zertifizierung von Photovoltaikinstallateuren im Land geregelt wird. Sie gelten auch für Monteuren von anderen Technologie der erneuerbaren Energien.

Das polnische Energieministerium will die Ausbildung, die Prüfung und die Zertifizierung von Solarteuren neu regeln. Dazu wurde jetzt ein entsprechender Verordnungsentwurf beschlossen und veröffentlicht. Die neuen Regelungen sollen die Verordnung des Wirtschaftsministeriums von 25. März 2014 ersetzen, die schon am 5. November 2016 ausgelaufen ist.

Prüfungsordnung für Installateure

Konkret geht es um die Zertifizierung von Installateuren kleiner Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke. Die Verordnung regelt auch die Zertifizierung von Installateuren, die kleine solarthermische Analgen, Heizkessel oder Biomasseanlagen montieren. Diese müssen, um ein Zertifikat zu bekommen, zunächst eine Prüfung ablegen, die vom polnischen Amt für Technische Überwachung (UDT) organisiert wird. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Test müssen die Handwerker 24 Fragen beantworten. Im praktischen Test müssen sie 3 konkrete Installationsprobleme lösen. Während der Prüfungen dürfen nur Referenzmaterialien verwendet werden, die die Prüfungskommission zur Verfügung stellt.

Verordnung regelt Ausbildungsinhalte

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen die Handwerker vorher eine entsprechende Ausbildung absolvieren. Die Verordnung gibt vor, wie die Lehrpläne für die Ausbildung aussehen müssen. Sie regelt außerdem die Anforderungen an die Ausbilder, die vom UDT zugelassen werden müssen. Das Amt überprüft auch regelmäßig, ob die Ausbildungsinstitute noch den vorgegebenen Reglement entsprechen.

Kosten festgelegt

In einer zweiten Verordnung regelt das Energieministerium zudem die Höhe der Ausbildungskosten und der Gebühren für die Prüfung und die Zertifizierung. So beträgt die Prüfungsgebühr 20 Prozent eines durchschnittlichen Monatslohns in Polen, wie er von Statistischen Amt nach konkreten Vorgaben errechnet wird. Dieser liegt derzeit bei 3.899,78 Zloty (etwa 905 Euro). Hat der Installateur die Prüfung bestanden, kostet die Zertifizierung noch einmal fünf Prozent des Durchschnittslohns. Bei der Verlängerung eines erreichten Zertifikats werden wiederum zehn Prozent eines durchschnittlichen Monatsgehalts in Polen fällig. Die Gebühr für die Akkreditierung eines Ausbildungsinstituts beträgt anderthalb durchschnittliche Monatslöhne. (Sven Ullrich)