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BNE: Batteriespeicher in Deutschland nicht diskriminieren

Die vier Übertragungsnetzbetreiber stellen in Deutschland höhere Anforderungen an Anbieter von Regelleistung aus Speichern als in benachbarten EU-Staaten. Diese Wettbewerbsverzerrung, gilt es zu beseitigen, fordert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft, kurz BNE.

Primärregelenergie wird im europäischen Verbund der Übertragungsnetzbetreiber beschafft. Wer Regelleistung anbieten will, muss sich nach den Vorgaben der Netzbetreiber richten, an dem die Anlagen angeschlossen sind. Im europäischen Ausland haben die Übertragungsnetzbetreiber die Vorgaben für Energiespeicher gesenkt. Dort gilt, dass diese über eine Mindestaktivierungszeit von 15 Minuten verfügen müssen, die Leistung also innerhalb von 30 Sekunden aktiviert und mindestens über einen Zeitraum von 15 Minuten abgegeben werden kann.

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber verlangen dagegen eine Mindestaktivierungszeit von 30 Minuten. Dies bedeutet, dass deutsche Anbieter deutlich größere Speicher bauen müssten, was zu höheren Kosten führt. Hiesige Anlagen sind damit nicht mehr wettbewerbsfähig. „Durch besonders hohe Präqualifikationsanforderungen untergraben die  Übertragungsnetzbetreiber einen fairen Wettbewerb. Eine Mindestaktivierungszeit von 15 Minuten für Energiespeicher ist vollkommen ausreichend“, betont BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Die Bundesnetzagentur sieht im Übrigen eine längere Mindestaktivierungszeit für Speicher als nicht stichhaltig an. (nhp)